Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt den Bericht über
die Prüfung der Jahresrechnungen bei der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre
2002 bis 2004 vorgelegt. Die Kurzfassung des Prüfungsberichtes ist als Anlage
beigefügt. Zu den wichtigsten Prüfbemerkungen, über die auch dem Landkreis zu
berichten ist, wird in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses
ausführlich Stellung genommen.
(Richter) |
(Weymann) |
(Kamlage) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2002 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 4.279.878,09 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 1.265.133,39 €
Soll-Einnahmen insgesamt 5.545.011,48 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 6.382.874,11 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 1.981.872,09 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 8.364.746,20 €
- Soll-Fehlbetrag 2.819.734,72 €
b) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2003 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 3.920.081,88 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 1.143.589,31 €
Soll-Einnahmen insgesamt 5.063.671,19 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 6.609.123,33 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 1.518.809,62 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 8.127.932,95 €
- Soll-Fehlbetrag 3.064.261,76 €
c) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2004 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 4.018.384,15 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 896.996,74 €
Soll-Einnahmen insgesamt 4.915.380,89 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 7.049.451,41 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 896.996,74 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 7.946.448,15 €
- Soll-Fehlbetrag 3.031.067,26 €
d) Gemäß § 101 NGO wird dem Stadtdirektor für die
Jahresrechnungen 2002 bis 2004 Entlastung erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Weymann)
Fachdienst II