Betreff
Festsetzung des Betrages für aufzunehmende Kredite im III. Quartal 2006
Vorlage
FG 20/031/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Nach § 40 Abs. 1 Nr. 13 NGO beschließt der Rat über die Aufnahme von Krediten. Er kann gemäß Krediterlass des MI die Ermächtigung zur Kreditaufnahme übertragen, wenn zuvor der geschätzte Gesamtbetrag der Aufnahme in den nächsten vier Monaten, der Höchstzinssatz und die maximale Laufzeit konkretisiert werden.


(Richter)

(Weymann)

(Kamlage)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Gesamtbetrag der im III. Quartal 2006 aufzunehmenden Kredite beträgt 460.947,13 €. Davon

 

- Neuaufnahme:                       196.300,00 €

- Umschuldung:                       264.647,13 €

 

Darlehensbedingungen:

a)  Höchstzinssatz                             7,0 %

b)  Höchsttilgungssatz                        3,0 %

c)  Auszahlungskurs                          100 %

d)  Höchstlaufzeit                           25 Jahre

 

2.  Der Stadtdirektor wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Kredite im Rahmen der vom Rat beschlossenen Grundsatzbedingungen aufzunehmen.

 

3.  Der Rat ist über den Abschluss des Darlehensvertrages zu unterrichten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II