Betreff
Ernennung des Gemeindebrandmeisters der Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 2/003/2015
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Samtgemeindekommandositzung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau am 12.01.2015, wurden die Vorschlagswahlen zur Besetzung der Stelle des Gemeindebrandmeisters der Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau durchgeführt.

 

Dabei waren zwölf Ortsbrandmeister sowie deren Stellvertreter wahlberechtigt. Für einen gültigen Vorschlag war die Mehrheit der Stimmen der Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter notwendig (hier: sieben Stimmen).

Die Auszählung der Stimmen ergab folgende Stimmenverteilung

 

Carsten Knocke          4 Stimmen

 

Reiner Berndsen         8 Stimmen.

 

Damit ist Reiner Berndsen gem. § 20 Abs. 5 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) als Gemeindebrandmeister vorgeschlagen. Die Amtszeit des derzeitigen Gemeindebrandmeisters Herrn Heinrich Brinkers endet mit Ablauf des 07.08.2015.

 

Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Berndsen erfüllt.

  

Seitens des Kreisbrandmeisters bestehen gegen die Ernennung von Herrn Berndsen zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Samtgemeinde Fürstenau über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis der Samtgemeinde Fürstenau für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass ebenfalls die Vorschlagswahl des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters vorgenommen wurde. Hier wurde Stefan Brüwer einstimmig als stellvertretender Gemeindebrandmeister vorgeschlagen. Herr Brüwer besitzt jedoch die erforderlichen Voraussetzungen nach § 8 FwVO noch nicht, sodass ihm das Amt längstens für zwei Jahre kommissarisch übertragen wurde. In dieser Zeit kann er die erforderlichen Lehrgänge an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz belegen und anschließend in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden.

 


(Bojer)

(Klausing)

(Trütken)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeine Fürstenau beschließt, Herrn Reiner Berndsen mit Wirkung vom 08.08.2015 zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I