In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Bippen, am 10.01.2015, wurde Herr Wilfried Peters einstimmig zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bippen, gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen. Die Amtszeit des derzeitigen Ortsbrandmeisters Herrn Heinz-Gerd Wrigge endet mit Ablauf des 06.04.2015.
Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Peters erfüllt.
Seitens des Gemeindebrandmeisters und des Kreisbrandmeisters bestehen gegen die Ernennung von Herrn Peters zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bippen keine Bedenken.
Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Samtgemeinde Fürstenau über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis der Samtgemeinde Fürstenau für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.
(Bojer) |
(Klausing) |
(Trütken) |
Fachbereich 2 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeine Fürstenau beschließt, Herrn Wilfried Peters mit Wirkung vom 07.04.2015 zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Bippen, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Ahrend)
Fachdienst I