Betreff
Zuschuss an die Spielvereinigung Fürstenau für Sanierungsmaßnahmen im Pottebruch
Vorlage
FG 40/010/2015
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Mit Schreiben vom 06. Februar 2014 bat die Spielvereinigung Fürstenau um einen Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen im Pottebruch. Nachdem die Angelegenheit im Verwaltungsausschuss am 25.02.2014 (St/VA/01/2014 v. 25.02.2014, P.N 17.2) angesprochen wurde, erhielt die Spielvereinigung Fürstenau eine Mitteilung, dass über den Zuschussantrag im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 entschieden würde.

Geplant waren die Sanierung der Heizungsanlage, der Ersatz der Flutlichtmasten, die Reparatur des Zaunes und die Sanierung der Drainage mit geschätzten Kosten i. H. v. 30.000,00 € bis 40.000,00 €.

Im Jahr 2014 wurde die Sanierung der Heizungsanlage durchgeführt, wobei Kosten i. H. v. rd. 20.500,00 € entstanden sind. Ob die übrigen geplanten Maßnahmen durchgeführt werden, steht noch nicht fest, da der Umfang der Nutzung der Sportplätze im Pottebruch von weiteren Planungen in diesem Bereich abhängig ist.

Der Zuschussantrag der Spielvereinigung Fürstenau ist als Anlage beigefügt.

 

Folgende Investitionszuschüsse für bauliche Veränderungen wurden in den letzten Jahren bewilligt:

 

Haushaltsjahr 2011

 

Bürgerschützenverein Fürstenau                                                                           7.634,39 €

für die Renovierung der Sanitäranlagen, Neumontage einer Biomassen-

heizung, Einbau einer Infrarotschießanlage und den Austausch der Eternit-

dacheindeckung

 

SV Hollenstede                                                                                                          4.831,00 €

für den Umbau des Sportlerheimes, Vergrößerung der Heizungsanlage,

Dämmung einer Außenwand und die Erneuerung von Fenstern und

Türen

 

Spielvereinigung Fürstenau                                                                                     4.595,55 €

für die Erneuerung der Sportplatzdrainage und die Raseneinsaat

 

Die Zuschüsse wurden in gleicher Höhe bewilligt wie eine Zuwendung durch den Landes- bzw. Kreissportbund gewährt wurde, so dass von der Stadt Fürstenau und dem Landes- bzw. Kreissportbund jeweils 20 % bzw. beim Bürgerschützenverein 13 % der geplanten Kosten übernommen wurden.

 

Haushaltsjahr 2013

 

Schützenverein Höne                                                                                               1.000,00 €

für den Anschluss der Schützenhalle an den Schmutzwasserkanal

 

Dem Schützenverein Höne wurde ein Zuschuss in Höhe von 20 % der Kosten, maximal 1.000,00 €, bewilligt.

 

Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Fürstenau, vor dem Hintergrund der Entschuldungshilfe und der am 15.01.2013 abgeschlossenen Zielvereinbarung sind nur noch Ausgaben aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen bzw. für unbedingt notwendige und unausweichliche Investitionen möglich.

Bei der Bewilligung von Zuschüssen an Vereine handelt es sich um freiwillige Leistungen, die ohne gesetzliche Verpflichtung gezahlt werden, und daher nicht zwingend notwendig sind.

 


 

(Klausing)

 

(Trütken)

Fachbereich 4

 

Stadtdirektor

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der aktuellen Finanzsituation ist die Gewährung des Zuschusses im Haushaltsplan 2015 nicht darstellbar.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel sind bislang im Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Fürstenau für das Jahr 2015 nicht eingeplant.

Bei der Entscheidung über den Zuschussantrag ist die finanzielle Gesamtsituation zu berücksichtigen und eine Nettoneuverschuldung zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der Entschuldungshilfe und der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Zielvereinbarung besteht die Verpflichtung, sich auf die wesentlichen und unausweichlichen Investitionen und Aufwendungen zu konzentrieren.

 

Aufgrund der aktuellen Finanzsituation ist die Gewährung des Zuschusses im Haushaltsplan 2015 nicht darstellbar.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I