Der Produkthaushalt 20145 für das Produkt 243.00 Sonstige schulische Aufgaben teilt sich in den Ergebnis- und Finanzhaushalt auf.
Ergebnishaushalt:
Ansatz 2014 187.800,00 €
Ansatz 2015 172.900,00 €
Veränderung Ansatz 2014 / 2015 - 14.900,00 €
Sachkonto 348201 – Erstattungen von Gemeinden (GV)
Der Beitrag für die Schülerunfallversicherung für die IGS Schüler wird ab dem Jahr 2015 direkt unter dem Produkt 218.10 verausgabt, so dass keine Umbuchung mehr erforderlich ist.
Sachkonto 427101 – Bes. Verwaltungs- und
Betriebsaufwendungen
Für Ausstattungsgegenstände und Materialien für die Beschulung von Kindern mit Behinderungen im Rahmen der Inklusion sind 10.000,00 € veranschlagt.
Sachkonto
444103 – Schülerunfall
Der Beitrag für die Schülerunfallversicherung
wurde auf 54,72 € je SchülerIn erhöht, so dass für das Haushaltsjahr 2015 ein
Betrag in Höhe von 49.100,00 € für die SchülerInnen der Grundschulen und der
OBS Berge eingeplant werden muss.
Finanzhaushalt:
ISG-243-01 – Sammelinvestition
– Sonstige schulische Aufgaben
Bisher waren hier 32.000,00 € jährlich für
die investive Ausstattung in den Schulen (Mobiliar, EDV-Ausstattung)
veranschlagt.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde
der Ansatz für das Haushaltsjahr 2014 um 7.000,00 € auf 25.000,00 € reduziert.
Da das Mobiliar in den Schulen teilweise
stark veraltet ist und vermehrt Anschaffungen bzw. Ersatzbeschaffungen im
EDV-Bereich notwendig sind, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, den Betrag
zu erhöhen.
Im Entwurf des Haushaltsplanes sind 40.000,00
€ veranschlagt.
(Klausing) |
(Wagener) |
(Trütken) |
Fachbereich 4 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Dem Ergebnis- und Finanzhaushalt wird
zugestimmt. Die Mittel sind im Entwurf des doppischen Ergebnis- und
Finanzhaushaltes 2015 zum Produkt 243.00 – Sonstige schulische Aufgaben der
Samtgemeinde Fürstenau einzuplanen, sofern es die Gesamtfinanzsituation zulässt
und eine Nettoneuverschuldung vermieden wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanzielle Gesamtsituation ist zu berücksichtigen und eine Nettoneuverschuldung zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der Entschuldungshilfe und der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Zielvereinbarung besteht die Verpflichtung, sich auf die wesentlichen und unausweichlichen Investitionen und Aufwendungen zu konzentrieren.
(Ahrend)
Fachdienst I