Betreff
Doppischer Produkthaushalt 2015 - Produkt 218.10 Gesamtschulen
Vorlage
FG 40/003/2015
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Produkthaushalt 2015 für das Produkt 218.10 Gesamtschulen teilt sich in den Ergebnis- und Finanzhaushalt auf.

 

 

Ergebnishaushalt:

 

Ansatz 2014                                                                            345.100,00 €

 

Ansatz 2015                                                                            269.700,00 €

 

Veränderungen Ansatz 2014 / 2015                                       - 75.400,00 €

 

 

 

Sachkonto 342102 – Schulkinderspeisung

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde zum Schuljahr 2014/15 eine Preiserhöhung beschlossen. Zurzeit werden rd. 1.800 Essen pro Woche ausgegeben, so dass Einnahmen in Höhe von 214.900,00 € eingeplant sind.

 

 

Sachkonto 348202 – Gastschulgeld

 

Für Schüler/Innen aus dem Landkreis Osnabrück, die ihren Wohnsitz nicht in der Samtgemeinde Fürstenau haben und die IGS Fürstenau besuchen, zahlt die jeweilige Gemeinde ein Gastschulgeld. Das Gastschulgeld betrug bisher pauschal 350,00 € je SchülerIn und wurde vor kurzem auf 447,00 € für 2014, 472,00 € für 2015, 497,00 € für 2016 und 521,00 € für 2017 festgesetzt, so dass 163.000,00 € für das Haushaltsjahr 2015 eingeplant sind.

 

 

Sachkonto 348204 – Erstattung von Personal- und Sachkosten durch den Kreis

 

Der Landkreis Osnabrück erstattet die vollen Sachkosten für Schüler/Innen, die dem Sekundarbereich II zugerechnet werden, und für SchülerInnen aus den Landkreisen Emsland und Steinfurt.

Für die übrigen SchülerInnen wird der allgemeine Sachkostenzuschuss in Höhe von 472,00 € je SchülerIn gezahlt (s. Sachkonto 348202 – Gastschulgeld).

Im Entwurf des Haushaltsplanes sind 665.300,00 € veranschlagt.

 

 

Sachkonto 421100 - Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

 

Für laufende Unterhaltungsarbeiten ist im Haushaltsjahr 2015 ein Betrag in Höhe von 85.000,00 € vorgesehen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich der Ansatz um 3.000,00 €.

 

 

Sachkonto 421201 – Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens

 

Für die laufende Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens sind Ausgaben in Höhe von 11.000,00 € veranschlagt.

Der Ansatz verringert sich im Vergleich zum Vorjahr um 52.500,00 €, da im Jahr 2014 die Sanierung der Tartanbahn mit rd. 50.000,00 € zu Buche schlug.

 

 

Sachkonten 424101 bis 424106 – Bewirtschaftungskosten

 

Aufgrund der stabilen Preise bei den Heiz- und Stromkosten und der allgemeinen Sparbemühungen reduzieren sich die Bewirtschaftungskosten gegenüber dem Vorjahr um 62.700,00 €.

 

 

Sachkonto 427105 - Schulsachkosten

 

Ein Posten des Ergebnishaushalts ist das Budget, welches der IGS Fürstenau zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde im Haushaltsjahr 2014 eine Reduzierung der Berechnungsgrundlage um 10 % vorgenommen, so dass sich das Budget wie folgt berechnet:

 

                        Grundbetrag je SchülerIn                                                       40,00 €

 

                        zzgl. Sockelbetrag                                                             3.100,00 €

                       

 

 

Schule                                                 Schülerzahl     Grundbetrag     Sockelbetrag    zusammen

 

IGS Fürstenau                                  1.510                 60.400,00 €         3.100,00 €     63.500,00 €

 

Budget 2015                                                                                                                  63.500,00 €

 

 

 

 

Sachkonto 427114 – Schulkinderspeisung

 

Für die Schulkinderspeisung sind Ausgaben in Höhe von 220.000,00 € veranschlagt.

 

 

Sachkonto 427115 – Schulbücherei

 

Bis zum Haushaltsjahr 2013 wurden die von der Bibliothek eingeworbenen Spenden verdoppelt, d.h. bei einer Spende von 1.000,00 € wurde von der Samtgemeinde der gleiche Betrag dazugegeben, so dass 2.000,00 ausgegeben werden konnten. Diese Verdoppelung war auf 6.000,00 € bei den Ausgaben begrenzt.

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurde diese Verdoppelung gestrichen.

Um jedoch den Anreiz des Einwerbens von Spenden zu erhalten und die Leistungsfähigkeit der Bibliothek nicht zu gefährden, wird vorgeschlagen, bei einem Gesamtspendenbetrag in Höhe von 3.000,00 € die Hälfte dieses Betrages von der Samtgemeinde zusätzlich zu gewähren, so dass insgesamt bis zu 4.500 € ausgegeben werden können.

 

 

 

Finanzhaushalt:

 

Im Finanzhaushalt ist das Budget enthalten, das der IGS Fürstenau für den investiven Bereich zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde im Haushaltsjahr 2014 eine Reduzierung der Berechnungsgrundlage um 10 % vorgenommen, so dass sich das Budget wie folgt berechnet:

 

 

            Grundbetrag je Klasse                                                                   280,00 €

 

            zzgl. Sockelbetrag                                                                       9.600,00 €

                                                                                                         

 

Schule                                           Klassenzahl        Grundbetrag      Sockelbetrag      zusammen

 

IGS Fürstenau                                     56               15.680,00 €           9.600,00 €       25.280,00 €

 

Budget 2015                                                                                                                  25.300,00 €

 

 

Daneben sind investive Ausgaben für die Ausstattung des Küchenbereichs/Mensa in Höhe von 10.000,00 €, für ein Spielgerät in Höhe von 2.000,00 €, für den Erwerb und die Ersatzbeschaffung von Sportgeräten in Höhe von 3.000,00 € und ein fahrbares Gerüst  in Höhe von 3.000,00 € eingeplant.

 

 


 

(Klausing)

(Wagener)

(Trütken)

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Ergebnis- und Finanzhaushalt wird zugestimmt. Die Mittel sind im Entwurf des doppischen Ergebnis- und Finanzhaushalts 2015 zum Produkt 218.10 – Gesamtschulen der Samtgemeinde Fürstenau einzuplanen, sofern es die Gesamtfinanzsituation zulässt und eine Nettoneuverschuldung vermieden wird.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanzielle Gesamtsituation ist zu berücksichtigen und eine Nettoneuverschuldung zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der Entschuldungshilfe und der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Zielvereinbarung besteht die Verpflichtung, sich auf die wesentlichen und unausweichlichen Investitionen und Aufwendungen zu konzentrieren.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I