In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Vechtel, am 12.12.2014, wurde Herr Karlheinz Thole einstimmig zur Ernennung als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Vechtel, gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.
Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Thole erfüllt.
Seitens des Gemeindebrandmeisters und des Kreisbrandmeisters bestehen gegen die Ernennung von Herrn Thole zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Vechtel keine Bedenken.
Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Samtgemeinde Fürstenau über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis der Samtgemeinde Fürstenau für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.
(Bojer) |
(Klausing) |
(Trütken) |
Fachbereich 2 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeine Fürstenau beschließt, Herrn Karlheinz Thole mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Vechtel, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Ahrend)
Fachdienst I