Betreff
Ersetzung von Mitgliedern des Samtgemeindeausschusses und der Ausschüsse
Vorlage
FG 10/013/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der am 11.09.2011 in den Rat der Samtgemeinde Fürstenau gewählte Bewerber, Herr Benno Trütken (SPD), hat seinen Sitz im Rat verloren. Der freigewordene Sitz ist auf Herrn Fritz Wolting (SPD) als 1. Ersatzperson übergegangen.

 

Die am 11.09.2011 in den Rat der Samtgemeinde Fürstenau gewählte Bewerberin, Frau Sabine Schröer (CDU), hat ihren Sitz im Rat niedergelegt. Der freigewordene Sitz ist auf Herrn Hermann Winter (CDU) als 1. Ersatzperson übergegangen.

 

Aufgrund vorliegender Mitteilungen der CDU/UWG-Gruppe und der SPD/Grüne-Gruppe ergeben sich dadurch bei der Besetzung des Samtgemeindeausschusses und der Ausschüsse folgende Veränderungen:

 

a)Samtgemeindeausschuss

 

Nachfolger von Beigeordneter Trütken: Ratsfrau Wagener

 

b)Schulausschuss

 

Nachfolger von Ratsfrau Schröer: Ratsherr Winter

 

c)Ausschuss für Planen, Bauen, Umwelt und Brandschutz

 

Nachfolger von Ratsfrau Schröer als Stellvertreter: Ratsherr Winter

 

d)Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur

 

Nachfolger von Ratsfrau Schröer als Stellvertreter: Ratsherr Winter

 

Nachfolger von Beigeordneter Trütken als Stellvertreter: Ratsherr Wolting

 

e)Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung

 

Nachfolger von Beigeordneter Trütken: Ratsherr Wolting

 

Nachfolger von Ratsfrau Schröer: Ratsherr Winter

 

Die Besetzung des Hauptausschusses (Samtgemeindeausschuss) ist in § 75 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geregelt. In Satz 6 wird auf eine analoge Anwendung des § 71 Abs. 9 Sätze 2 und 3 (Ausschüsse der Vertretung) hingewiesen.

 

Nach § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder

 

  1. aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen oder
  2. durch andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtet.

 

Die Vertretung (Samtgemeinderat) stellt gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Hierbei handelt es sich um einen sog. innerorganisatorischen Beschluss, der keiner Vorbereitung durch den Samtgemeindeausschuss bedarf.

 

 


(Heyer)    

(Ahrend)   

(Trütken)

Fachbereich 1

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Veränderungen im Samtgemeindeausschuss und in den Ausschüssen im Rat der Samtgemeinde Fürstenau werden gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG wie folgt festgestellt:

 

a)Samtgemeindeausschuss

 

SPD/Grüne-Gruppe

 

Mitglied

 

Bisher: Beigeordneter Trütken            Neu: Beigeordnete Wagener

 

b)Schulausschuss

 

CDU/UWG-Gruppe

 

Mitglied

 

Bisher: Ratsfrau Schröer                    Neu: Ratsherr Winter

 

c)Ausschuss für Planen, Bauen, Umwelt und Brandschutz

 

CDU/UWG-Gruppe

 

Stellvertreter

 

Bisher: Ratsfrau Schröer                    Neu: Ratsherr Winter

 

d)Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur

 

CDU/UWG-Gruppe

 

Stellvertreter

 

Bisher: Ratsfrau Schröer                    Neu: Ratsherr Winter

 

SPD/Grüne-Gruppe

 

Stellvertreter

 

Bisher: Beigeordneter Trütken            Neu: Ratsherr Wolting

 

e)Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung

 

SPD/Grüne-Gruppe

 

Mitglied

 

Bisher: Beigeordneter Trütken            Neu: Ratsherr Wolting

 

CDU/UWG-Gruppe

 

Mitglied

 

Bisher: Ratsfrau Schröer                    Neu: Ratsherr Winter

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I