Der am 11.09.2011 in den Rat der Samtgemeinde Fürstenau gewählte Bewerber, Herr Benno Trütken (SPD), hat seinen Sitz im Rat verloren. Der freigewordene Sitz ist auf Herrn Fritz Wolting (SPD) als 1. Ersatzperson übergegangen.
Die am 11.09.2011 in den Rat der Samtgemeinde Fürstenau gewählte Bewerberin, Frau Sabine Schröer (CDU), hat ihren Sitz im Rat niedergelegt. Der freigewordene Sitz ist auf Herrn Hermann Winter (CDU) als 1. Ersatzperson übergegangen.
Aufgrund vorliegender Mitteilungen der CDU/UWG-Gruppe und der SPD/Grüne-Gruppe ergeben sich dadurch bei der Besetzung des Samtgemeindeausschusses und der Ausschüsse folgende Veränderungen:
a)Samtgemeindeausschuss
Nachfolger von Beigeordneter Trütken: Ratsfrau Wagener
b)Schulausschuss
Nachfolger von Ratsfrau Schröer: Ratsherr Winter
c)Ausschuss für Planen, Bauen,
Umwelt und Brandschutz
Nachfolger von Ratsfrau Schröer als Stellvertreter: Ratsherr Winter
d)Ausschuss für Ordnung,
Familie und Kultur
Nachfolger von Ratsfrau Schröer als Stellvertreter: Ratsherr Winter
Nachfolger von Beigeordneter Trütken als Stellvertreter: Ratsherr Wolting
e)Ausschuss für Finanzen und
Wirtschaftsförderung
Nachfolger von Beigeordneter Trütken: Ratsherr Wolting
Nachfolger von Ratsfrau Schröer: Ratsherr Winter
Die Besetzung des Hauptausschusses (Samtgemeindeausschuss) ist in § 75 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geregelt. In Satz 6 wird auf eine analoge Anwendung des § 71 Abs. 9 Sätze 2 und 3 (Ausschüsse der Vertretung) hingewiesen.
Nach § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder
- aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen oder
- durch andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtet.
Die Vertretung (Samtgemeinderat) stellt gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Hierbei handelt es sich um einen sog. innerorganisatorischen Beschluss, der keiner Vorbereitung durch den Samtgemeindeausschuss bedarf.
(Heyer) |
(Ahrend) |
(Trütken) |
Fachbereich 1 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die Veränderungen im Samtgemeindeausschuss
und in den Ausschüssen im Rat der Samtgemeinde Fürstenau werden gemäß § 71 Abs.
5 NKomVG wie folgt festgestellt:
a)Samtgemeindeausschuss
SPD/Grüne-Gruppe
Mitglied
Bisher: Beigeordneter Trütken Neu: Beigeordnete Wagener
b)Schulausschuss
CDU/UWG-Gruppe
Mitglied
Bisher: Ratsfrau Schröer Neu: Ratsherr Winter
c)Ausschuss für Planen, Bauen, Umwelt und
Brandschutz
CDU/UWG-Gruppe
Stellvertreter
Bisher: Ratsfrau Schröer Neu: Ratsherr Winter
d)Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur
CDU/UWG-Gruppe
Stellvertreter
Bisher: Ratsfrau Schröer Neu: Ratsherr Winter
SPD/Grüne-Gruppe
Stellvertreter
Bisher: Beigeordneter Trütken Neu: Ratsherr Wolting
e)Ausschuss für Finanzen und
Wirtschaftsförderung
SPD/Grüne-Gruppe
Mitglied
Bisher: Beigeordneter Trütken Neu: Ratsherr Wolting
CDU/UWG-Gruppe
Mitglied
Bisher: Ratsfrau Schröer Neu: Ratsherr Winter
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Ahrend)
Fachdienst I