Die NGO bietet seit dem
Änderungsgesetz 2001 (am 01.04.2001 in Kraft getreten) gemäß § 32 Absatz 2 NGO
die Möglichkeit, durch Satzung die Zahl der Ratsmitglieder um 2, 4 oder 6 zu
verringern.
Diese neue
Möglichkeit sollte der Problematik Rechnung tragen, dass es den Parteien immer
schwieriger fällt, Kandidaten für die Kommunalwahlen zu gewinnen. Die dazu
vorgeschriebene Satzung hat keine Dauerwirkung, sie gilt nur für eine
Wahlperiode.
Die Satzung muss spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode (zum 30.04.2005) wirksam werden. Diese Frist dient dem Vertrauensschutz, eine erlassene Satzung kann nach diesem Termin nicht mehr aufgehoben werden.
Der Beschluss
bedarf der Mehrheit der Mitglieder (13 Stimmen) des Rates.
Bei der Größe der
Stadt Fürstenau sind 25 Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen (zwischen 9.001
bis 10.000 Einwohnern). Bei der Kommunalwahl 2006 könnte sich die Zahl der zu
wählenden Ratsmitglieder durch Erhöhung der Einwohnerzahl über 10.001 auf 27
erhöhen. Die Anzahl der Ratsmitglieder könnte durch Satzung auf 25, 23 oder 21
verringert werden. Die Mindestzahl sind 21 Ratsmitglieder.
Eine Verringerung
des Rates kann auch zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen.
Aufwandsentschädigungen und sonstige Nebenkosten werden eingespart. Zusätzlich
verringern sich die Sachkosten, z.B. Anzahl der Kopien, geringerer Zeitaufwand,
niedrigere Portokosten usw.
Mitgliederzahl des
Verwaltungsausschusses
Eine Verringerung
des Rates hat keine Auswirkungen auf die Anzahl der Beigeordneten des
Verwaltungsausschusses. Nach § 56 Abs. 2 NGO beträgt die Zahl der Beigeordneten
bei 15 bis 25 Ratsmitglieder 4, bis 27 Ratsmitglieder 6. Der Rat der Stadt
Fürstenau hat bisher jeweils den Beschluss gefasst, die Zahl der Beigeordneten
für die Dauer der Wahlperiode um 2 zu erhöhen. Dieser Beschluss könnte auch
weiterhin gefasst werden.
Wenn allerdings 4 Beigeordnete bzw. 6 Beigeordnete dem Verwaltungsausschuss angehören würden, könnten ebenfalls Aufwandentschädigungen eingespart werden.
Aufstellung über die Kosten eines Ratsmitgliedes des
Rates der Stadt Fürstenau bzw. einer/eines Beigeordneten
Ratsmitglied
1. Monatliche Aufwandsentschädigung als Mitglied des Stadtrates
à 45,00 € x 12 Monate = 540,00 €
2. ca. vier jährliche Stadtratssitzungen à 20,00 € = 80,00 €
3. Mitglied im Straßen- und Wegeausschuss und im Finanz- und
Rechnungsprüfungsausschuss, insgesamt ca. sechs Ausschuss-
sitzungen jährlich
à 20,00 € = 120,00
€
740,00
€
Beigeordnete(r)
1. Monatliche Aufwandsentschädigung als Mitglied des Stadtrates
à 45,00 € x 12 Monate = 540,00 €
2. Monatliche Aufwandsentschädigung als Beigeordneter des
Verwaltungsausschusses à 50,00 € x 12 Monate = 600,00 €
3. ca. 11 jährliche Sitzungen des Verwaltungsausschusses
à 20,00 € = 220,00 €
4. ca. vier jährliche Stadtratssitzungen à 20,00 € = 80,00 €
5. Mitglied im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss sowie Jugend-
und Kulturausschuss, insgesamt ca. fünf Ausschusssitzungen jährlich
à 20,00 € = 100,00 €
1.540,00
€
Der Rat der Stadt
Fürstenau hat in seiner Sitzung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung am
09.12.2004 einstimmig erklärt, dass beabsichtigt ist, die Mitgliederzahl des
Rates für die Wahlperiode 2006 bis 2011 auf 21 zu verringern.
Satzung der Stadt Fürstenau
zur Verringerung der Zahl der Ratsmitglieder
in der Wahlperiode 2006 - 2011
Aufgrund der §§ 6 und 32 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Fürstenau in seiner Sitzung am 15. März 2005 folgende Satzung zur Verringerung der Zahl der Ratsmitglieder beschlossen:
Artikel 1
Die nach § 32 Abs. 1 NGO maßgebliche Zahl der zu wählenden Ratsfrauen oder Ratsherren von 25 bzw. 27 wird in der Wahlperiode des Rates der Stadt Fürstenau vom 01.11.2006 – 31.10.2011 um 4 oder 6 verringert.
Dem Rat der Stadt Fürstenau gehören in dieser Wahlperiode dann 21 Ratsfrauen und Ratsherren an.
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fürstenau, den 15. März 2005
Schröder Kamlage
Bürgermeister Stadtdirektor
Die Angelegenheit wurde einstimmig bis zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses zurückgestellt.
Die Novellierung der NGO bezüglich
der gesetzlichen und satzungsmäßigen Mehrheit ist vom Landtag noch nicht
beschlossen worden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Fürstenau beschließt, die Mitgliederzahl des Rates für die Wahlperiode 2006 bis 2011 auf 21 zu verringern.
2. Die
Satzung der Stadt Fürstenau zur Verringerung der Zahl der Ratsmitglieder in der
Wahlperiode 2006 -2011 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
jährlich ca. 4.440,00 € Einsparung bei 6 Ratsmitglieder
jährlich ca. 1.600,00 € Einsparung bei 2 Beigeordneten