Betreff
Verringerung des Rates der Stadt Fürstenau
Vorlage
G 32/002/2005/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die NGO bietet seit dem Änderungsgesetz 2001 (am 01.04.2001 in Kraft getreten) gemäß § 32 Absatz 2 NGO die Möglichkeit, durch Satzung die Zahl der Ratsmitglieder um 2, 4 oder 6 zu verringern.

 

Diese neue Möglichkeit sollte der Problematik Rechnung tragen, dass es den Parteien immer schwieriger fällt, Kandidaten für die Kommunalwahlen zu gewinnen. Die dazu vorgeschriebene Satzung hat keine Dauerwirkung, sie gilt nur für eine Wahlperiode.

 

Die Satzung muss spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode (zum 30.04.2005) wirksam werden. Diese Frist dient dem Vertrauensschutz, eine erlassene Satzung kann nach diesem Termin nicht mehr aufgehoben werden.

 

Der Beschluss bedarf der Mehrheit der Mitglieder (13 Stimmen) des Rates.

                  

Bei der Größe der Stadt Fürstenau sind 25 Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen (zwischen 9.001 bis 10.000 Einwohnern). Bei der Kommunalwahl 2006 könnte sich die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder durch Erhöhung der Einwohnerzahl über 10.001 auf 27 erhöhen. Die Anzahl der Ratsmitglieder könnte durch Satzung auf 25, 23 oder 21 verringert werden. Die Mindestzahl sind 21 Ratsmitglieder.

 

Eine Verringerung des Rates kann auch zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen. Aufwandsentschädigungen und sonstige Nebenkosten werden eingespart. Zusätzlich verringern sich die Sachkosten, z.B. Anzahl der Kopien, geringerer Zeitaufwand, niedrigere Portokosten usw.

 

Mitgliederzahl des Verwaltungsausschusses

 

Eine Verringerung des Rates hat keine Auswirkungen auf die Anzahl der Beigeordneten des Verwaltungsausschusses. Nach § 56 Abs. 2 NGO beträgt die Zahl der Beigeordneten bei 15 bis 25 Ratsmitglieder 4, bis 27 Ratsmitglieder 6. Der Rat der Stadt Fürstenau hat bisher jeweils den Beschluss gefasst, die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode um 2 zu erhöhen. Dieser Beschluss könnte auch weiterhin gefasst werden.

 

Wenn allerdings 4 Beigeordnete bzw. 6 Beigeordnete dem Verwaltungsausschuss angehören würden, könnten ebenfalls Aufwandentschädigungen eingespart werden.

 

Aufstellung über die Kosten eines Ratsmitgliedes des Rates der Stadt Fürstenau bzw. einer/eines Beigeordneten

 

 

Ratsmitglied

 

1.    Monatliche Aufwandsentschädigung als Mitglied des Stadtrates

       à 45,00 € x 12 Monate =                                                                                 540,00 €

 

2.    ca. vier jährliche Stadtratssitzungen à 20,00 € =                                           80,00 €

 

3.   Mitglied im Straßen- und Wegeausschuss und im Finanz- und

       Rechnungsprüfungsausschuss, insgesamt ca.  sechs Ausschuss-

       sitzungen jährlich à 20,00 € =                                                                        120,00 €

 

                                                                                                                              740,00 €

 

 

 

Beigeordnete(r)

 

1.    Monatliche Aufwandsentschädigung als Mitglied des Stadtrates

       à 45,00 € x 12 Monate =                                                                                 540,00 €

 

2.    Monatliche Aufwandsentschädigung als Beigeordneter des

       Verwaltungsausschusses à 50,00 € x 12 Monate =                                      600,00 €

 

3.    ca. 11 jährliche Sitzungen des Verwaltungsausschusses

       à 20,00 € =                                                                                                     220,00 €

 

4.    ca. vier jährliche Stadtratssitzungen à 20,00 € =                                           80,00 €

 

5.    Mitglied im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss sowie Jugend-

       und Kulturausschuss, insgesamt ca. fünf Ausschusssitzungen jährlich

       à 20,00 € =                                                                                                     100,00 € 

 

                                                                                                                           1.540,00 €

 

 

 

 

 

Der Rat der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung am 09.12.2004 einstimmig erklärt, dass beabsichtigt ist, die Mitgliederzahl des Rates für die Wahlperiode 2006 bis 2011 auf 21 zu verringern.

 

 

 

 

Satzung der Stadt Fürstenau

zur Verringerung der Zahl der Ratsmitglieder

in der Wahlperiode 2006 - 2011

 

 

Aufgrund der §§ 6 und 32 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Fürstenau in seiner Sitzung am 15. März 2005 folgende Satzung zur Verringerung der Zahl der Ratsmitglieder beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

Die nach § 32 Abs. 1 NGO maßgebliche Zahl der zu wählenden Ratsfrauen oder Ratsherren von 25 bzw. 27 wird in der Wahlperiode des Rates der Stadt Fürstenau vom 01.11.2006 – 31.10.2011 um  4 oder 6 verringert.

 

Dem Rat der Stadt Fürstenau gehören in dieser Wahlperiode dann 21 Ratsfrauen und Ratsherren an.

 

 

Artikel 2

 

Die Satzung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 

 

 

 

 

Fürstenau, den 15. März 2005

 

 

 

Schröder                                                                     Kamlage

Bürgermeister                                                             Stadtdirektor

 

 

Die Angelegenheit wurde einstimmig bis zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses zurückgestellt.

 

Die Novellierung der NGO bezüglich der gesetzlichen und satzungsmäßigen Mehrheit ist vom Landtag noch nicht beschlossen worden.

 

 

 


 

(Stünkel)

(Kormann)

(Weymann)

Fachbereich 32

Fachdienst I

Stadtdirektor i. V.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Fürstenau beschließt, die Mitgliederzahl des Rates für die Wahlperiode 2006 bis 2011 auf 21 zu verringern.

 

 

2.    Die Satzung der Stadt Fürstenau zur Verringerung der Zahl der Ratsmitglieder in der Wahlperiode 2006 -2011 wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

jährlich ca. 4.440,00 € Einsparung bei 6 Ratsmitglieder

 

jährlich ca. 1.600,00 € Einsparung bei 2 Beigeordneten