Betreff
Haushaltsentwurf 2015
Vorlage
BIP/082/2014
Art
Beschlussvorlage Bippen

Der Haushaltsentwurf wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.


 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

(Hausfeld)

 

 

Anlage

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 a) Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2015 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            2.222.900 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                2.269.300 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                    -46.400 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               2.029.300 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              2.031.400 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                       25.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    159.300 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 134.300 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                    7.100 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                                   -9.200 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      2.188.600 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     2.197.800 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 134.300 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 300.000 € festsetzt,

 

 

 

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Gemeinde Bippen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 wird beschlossen.