Betreff
Feststellung des Sitzverlustes von Frau Sabine Schröer
Vorlage
FB 2/036/2014
Art
Tischvorlage Fürstenau

Der Ratsfrau Sabine Schröer hat durch Ihren gerichtlich bestellten Betreuer mit Schreiben vom 10.10.2014 Ihren Mandatsverzicht mit sofortiger Wirkung erklärt.

 

Nach einer umfangreichen rechtlichen Prüfung der Verwaltung und Rücksprache mit dem Büro des Kreiswahlleiters ist die Mandatsniederlegung durch den gerichtlich bestellten Betreuer mit dem Gesetz vereinbar.

 

Folglich hat der Rat nach § 52 Abs. 2 i. V. m. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG zu Beginn der Sitzung den Sitzverlust festzustellen. Der Betroffenen bzw. dem Betreuer ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 

 

 

 


(Bojer)

(Wagener)

(Trütken)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Fürstenau stellt den Sitzverlust von Frau Sabine Schröer gem. § 52 Abs. 2 i. V. m. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG fest.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I