Ergebnishaushalt:
Die öffentlich-rechtlichen Entgelte im Produkthaushalt 424.00 Bäder stellen sich wie folgt dar:
Ansatz 2014 91.000,00 €
Ansatz 2015 91.000,00
€
Veränderungen Ansatz 2014/2015 +/- 0,00 €
Es werden in der Saison 2015 Einnahmen für Badegebühren im Freibad Fürstenau in Höhe von 51.000,00 € und im Freibad Bippen in Höhe von 40.000,00 € erwartet.
Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt für die Sach- und Dienstleistungen im Produkthaushalt 424.00 Bäder stellen sich wie folgt dar:
Ansätze 2014 121.600,00 €
Ansätze 2015 124.000,00
€
Veränderungen Ansatz 2014/2015 + 2.400,00 €
Die Ansätze werden nachstehend erläutert:
Sachkonto 421100/Unterhaltung d.
Grundstücke und bauliche Anlagen
Für nachstehende Unterhaltungsmaßnahmen in den Freibädern sind Haushaltsmittel im Etat 2015 in Höhe von insgesamt 19.000,00 € eingeplant, die sich wie folgt auf die Freibäder verteilen:
Freibad Fürstenau
· Beckenanstrich 1.000,00 €
· Überarbeitung Geländer am Sprungturm lt. DIN 3.000,00 €
· Ersatz einer defekten Chlormesszelle für die
Automatische Mess- und Regeltechnik 1.400,00 €
· Austausch der veralteten Chlorgasdosiergeräte
aufgrund mehrfacher Undichtigkeiten während
der Saison 2014 3.600,00 €
· Grundpflege der Grünanlagen durch die HpH 1.100,00 €
· Rückschnitt der Hecken während der Saison
durch eine Fachfirma 400,00 €
· Ansatz für unvorhergesehene Reparaturarbeiten
während
der Saison 1.500,00
€
12.000,00 €
Freibad Bippen
· Filterdesinfektion zur Entkeimung 1.500,00 €
· Beckenanstrich 2.500,00 €
· Ausbesserungsarbeiten am Beckenboden 1.500,00 €
· Verlegung Stromleitung zu den Sammelumkleide-
Kabinen 1.000,00 €
· Ansatz für unvorhergesehene Reparaturarbeiten
während der Saison 500,00 €
7.000,00 €
Der Ansatz ist hat sich zum Vorjahr um 9.000,00 € erhöht.
Sachkonto 422101/Unterhaltung des
beweglichen Vermögens
Für nachstehende Anschaffung in den Freibädern sind Haushaltsmittel im Etat 2015 in Höhe von insgesamt 4.000,00 € eingeplant, die sich wie folgt verteilen:
Freibad Fürstenau
· 12 Bankbretter für die Reparatur der vorh.
Bänke 800,00 €
· Ansatz für unvorhergesehene Anschaffungen
während
der Saison 1.500,00
€
2.300,00 €
Freibad Bippen
· Ansatz für unvorhergesehene Anschaffungen
während
der Saison 1.700,00 €
Der Ansatz ist zum Vorjahr unverändert.
Sachkonto 422103 Wartungsverträge /
Wartungskosten
Für die Wartungsarbeiten an Chlorgasgeräten, Wassersaugern, Injektoren und Dosierpumpen in den Freibädern werden im Etat 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 9.500,00 € veranschlagt. Für das Freibad Fürstenau 6.000,00 € und für das Freibad Bippen 3.500,00 €. Der Ansatz ist zum Vorjahr unverändert.
Sachkonto 422201 Erw.geringw.Verm.Gegenst.
bis 150,00 € o.USt.
Für die Anschaffung von geringwertigen Vermögensgegenständen sind Haushaltsmittel im Etat 2015 in Höhe von insgesamt 3.000,00 € eingeplant, die sich wie folgt verteilen:
Freibad Fürstenau
· Anschaffung von 4 Liegen 600,00 €
· Ersatzbeschaffung von Spielzeug 700,00 €
· Ansatz für unvorhergesehene Anschaffungen
während
der Saison 500,00
€
1.800,00 €
Freibad Bippen
·
Anschaffung
von 5 Liegen 700,00
€
· Ansatz für unvorhergesehene Anschaffungen
während
der Saison 500,00 €
1.200,00 €
Der Ansatz ist zum Vorjahr unverändert.
Sachkonto 423101/Mieten und Pachten für
Gebäude, Grundstücke
Für Mieten und Pachten sind Haushaltsmittel im Etat in Höhe von 400,00 € eingeplant. Der Ansatz hat sich verringert, da die Parkplatzfläche nicht mehr von der Samtgemeinde Fürstenau, sondern von der Gemeinde Bippen gepachtet wurde. Der Ansatz verringert sich daher zum Vorjahr um 300,00 €.
Sachkonto
423102/Mieten für Geräte, Maschinen, Fahrzeuge
Für die Miete eines Unterwasserbodensaugers im Freibad Bippen wurden im Etat 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 2.500,00 € eingeplant. In der Freibadsaison 2014 wurde der alte Unterwasserbodensauger des Freibades Fürstenau im Freibad Bippen eingesetzt. Im Laufe der Saison hat sich herausgestellt, dass dieser nicht mehr voll funktionsfähig ist. In der Freibadsaison 2015 ist ein Unterwasserbodensauger anzumieten.
Sachkonto 424101 bis einschließlich
Sachkonto 424106 (Bewirtschaftungskosten)
Für die Bewirtschaftungskosten (Abgaben und Entgelte / Heizung / Reinigung / Strom/ Versicherungen/Sonstige Bewirtschaftungskosten) der Freibäder Fürstenau und Bippen wurden im Etat 2015 insgesamt 75.100,00 € eingeplant. Die Ansätze wurden entsprechend den Ausgaben der Vorjahre angepasst und konnten um insgesamt 4.900,00 € gekürzt werden.
Sachkonto 426104/Dienst- und
Schutzkleidung
Für die Angestellten der Bäder wird alle zwei Jahre Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2014 wurden allen Angestellten mit Dienst- und Schutzkleidung ausgestattet. Im Etat 2015 sind keine Haushaltsmittel einzuplanen.
Sachkonto 427101/Besondere Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen
Für die besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Chlor, Reinigungsmittel, Laboruntersuchungen etc.) werden für die Freibäder 10.500,00 € eingeplant. Für das Freibad Fürstenau sind 5.500,00 € und für das Freibad Bippen 5.000,00 € veranschlagt. Der Ansatz ist zum Vorjahr unverändert.
Finanzhaushalt:
ISG-424-01 Sammelinvest. Freibad
Fürstenau
Für die Neubeschaffung von abgängigen bzw. zusätzlichen Geräten und Maschinen für das Freibad Fürstenau sind pauschal 5.000,00 € eingeplant.
ISG-424-02 Sammelinvest. Freibad Bippen
Für die Neubeschaffung von abgängigen bzw. zusätzlichen Geräten und Maschinen für das Freibad Bippen sind pauschal 3.000,00 € eingeplant.
(Roelfes) |
(Kolosser) |
(Trütken) |
Fachbereich 6 |
Fachdienst III |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Dem Ergebnis- und Finanzhaushalt wird zugestimmt. Die Mittel sind im Entwurf des doppischen Ergebnis- und Finanzhaushaltes 2015 zum Produkt 424.00 Bäder der Samtgemeinde Fürstenau einzuplanen, sofern es die Gesamtfinanzsituation zulässt und eine Nettoneuverschuldung vermieden wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ansätze sind im Entwurf des doppischen Produkthaushaltes 2015 der Samtgemeinde Fürstenau unter dem Produkt 424.00 Bäder enthalten.
Die finanzielle Gesamtsituation ist zu berücksichtigen und eine Nettoneuverschuldung zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der Entschuldungshilfe und der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Zielvereinbarung besteht die Verpflichtung, sich auf die wesentlichen und unausweichlichen Investitionen und Aufwendungen zu konzentrieren.
(Ahrend)
Fachdienst I