Betreff
50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 5/036/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 14.10.2014 beschlossen, für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Sportplatz am Pottebruch“ einschließlich der angrenzenden Flächen bis zur L 72 auf der Grundlage eines qualifizierten Bebauungsplanes eine Gewerbefläche auszuweisen und die Samtgemeinde Fürstenau gebeten, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen südlich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Sportplatz am Pottebruch“ als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Für den insgesamt 3,2 ha großen Änderungsbereich ist insofern im Rahmen einer 50. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Gewerbefläche auszuweisen.


(Kolosser)

 

(Trütken)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Sportplatz am Pottebruch“ einschließlich der angrenzenden Flächen bis zur L 72 ist im Rahmen der Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Fürstenau eine Gewerbefläche auszuweisen.
  2. Auf der Grundlage des Vorentwurfs sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 8.000,-- € sind im Entwurf des doppischen Produkthaushaltes 2015 der Samtgemeinde Fürstenau unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung enthalten.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I