Vor dem Grundstück Große Str. 28
befindet sich eine Freifläche, die nicht als Parkfläche ausgewiesen ist. Im
Rahmen der Überprüfung der Verkehrssituation in der Großen Straße im Zuge des
Förderprojekts „Zukunftsfonds Ortskernentwicklung“ wurde beraten, ob u. a. an
dieser Stelle ein zusätzlicher Parkplatz eingerichtet werden sollte. Dies wurde
jedoch durch den Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 26.02.2013 nicht
befürwortet, so dass es sich hierbei weiterhin nicht um einen gekennzeichneten
Stellplatz handelt und das Parken verboten ist. Dennoch parken in diesem
Bereich immer wieder Autos und Lieferwagen, wodurch die Fassade des
Ladengeschäfts „Schatzkiste“ verdeckt wird. Die Betreiberin der Schatzkiste
bittet daher für die Einhaltung des Parkverbots Sorge zu tragen, indem etwa ein
Pflanzgefäß oder ähnliches aufgestellt wird.
Vor dem ehemaligen Asia-Imbiss
befindet sich ein Sandsteintrog, der von dort auf die Freifläche vor dem
Grundstück Große Str. 28 versetzt werden könnte, so dass das Parken nicht mehr
möglich ist. Die Betreiberin der Schatzkiste wäre bereit den Sandsteintrog zu
bepflanzen und zu pflegen. Vor dem ehemaligen Asia-Imbiss bliebe der größere
der beiden Sandsteingefäße stehen und könnte bei Bedarf etwas versetzt werden,
um das unerlaubte Parken dort zu erschweren.
(Wagener) |
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(Ahrend) |
Fachdienst II |
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Stadtdirektorin in Vertretung |
Beschlussvorschlag:
Der Sandsteintrog vor dem ehemaligen Asia-Imbiss Große Str. 32 ist auf die Freifläche vor dem Grundstück Große Str. 28 zu versetzen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
(Ahrend)
Fachdienst I