Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 67 "Gewerbegebiet Am Fürstenauer Mühlenbach", Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/034/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 13.05.2014 dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 67 „Gewerbegebiet Am Fürstenauer Mühlenbach“ zugestimmt und auf dieser Grundlage die Durchführung der vorgezogenen Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 1 und  4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 21. Juli 2014 bis einschließlich 04. August 2014 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 01.07.2014 um Stellungnahme bis zum 04.08.2014 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage als Anlage mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag zwecks Beratung und Beschlussfassung beigefügt. Die Stellungnahmen nebst Abwägungsvorschlag werden in der vorstehenden Sitzung ausführlich dargestellt und erläutert.

 

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung und Schalltechnische Beurteilung, Stand: Offenlegung gem. §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2  BauGB, ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Der Umweltbericht wird zur Sitzung vorgelegt. Die Unterlagen werden in der Sitzung dargestellt und erläutert.


(Kolosser)

 

(Trütken)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Den dargelegten Beschlussempfehlungen im Rahmen der Abwägung zur vorgezogenen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs.1 BauGB wird zugestimmt.
  2. Der Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbegebiet Am Fürstenauer Mühlenbach“ einschließlich Begründung, Schalltechnische Beurteilung und Umweltbericht wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB als Entwurf beschlossen.
  3. Auf der Grundlage des Entwurfs sind die öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.

 

als Empfehlung an den Rat:

  1. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 23.000,-- € sind überplanmäßig bereit zu stellen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2014 der Stadt Fürstenau wurden unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung ursprünglich Haushaltsmittel für die Aufstellung des Bebauungsplanes in Höhe von 32.000,-- € eingeplant. Aufgrund der im Laufe des Verfahrens eingetretenen Änderungen erhöht sich das Honorar auf rd. 55.000,-- €. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel sind überplanmäßig bereit zu stellen.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I