Betreff
Doppischer Produkthaushalt 2015 - Produkte 511.10 Gemeindeentwicklung / 511.21 Dorferneuerung
Vorlage
FB 5/033/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung

 

Im Produkthaushalt 2015 für das Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung sind im Ergebnishaushalt unter dem Sachkonto 427108 / Planungskosten in Höhe von 70.000,-- € eingeplant.

 

Dieser Ansatz umfasst die Planungskosten für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes zur Betriebserweiterung Fa. Meurer (südliche Erweiterungsfläche/Ausweichsportsplatz u. angrenzende Flächen) und evtl. anstehende zusätzliche Neuaufstellungen bzw. Änderungen von Bebauungsplänen.

 

Produkt 511.21 Dorferneuerung

 

Im Produkthaushalt 2015 für das Produkt 511.21 Dorferneuerung sind im Ergebnishaushalt unter dem Ertragskonto 314101 / Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land 5.000.-- € eingeplant. 

 

Für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind unter dem Sachkonto 427108 / Planungskosten 11.900,-- € eingeplant.

 

Bei der Einnahme handelt es sich um die Landeszuweisung im Rahmen der Dorferneuerung Hollenstede für die Umsetzungsbegleitung durch die IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG. Die Zuwendung wird in Höhe von 42 % der vereinbarten Honorarkosten gewährt. Es ist davon auszugehen, dass für 2015 Kosten in Höhe von 11.900,-- € anfallen.

 

 

 


(Kolosser)

 

(Trütken)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Ergebnishaushalt wird zugestimmt. Die Mittel sind im Entwurf des doppischen Ergebnis- und Finanzhaushaltes 2015 zum Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung / 511.21 Dorferneuerung Stadt Fürstenau einzuplanen, sofern es die Gesamtfinanzsituation zulässt und eine Nettoneuverschuldung vermieden wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ansätze sind im Entwurf des doppischen Produkthaushaltes 2015 der Stadt Fürstenau unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung / 511.21 Dorferneuerung enthalten.

 

Die finanzielle Gesamtsituation ist zu berücksichtigen und eine Nettoneuverschuldung zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der Entschuldungshilfe und der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Zielvereinbarung besteht die Verpflichtung, sich auf die wesentlichen und unausweichlichen Investitionen und Aufwendungen zu konzentrieren.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I