Betreff
Schäden an der Verrohrung des Straßenseitengrabens der Straße Neuenstadt im StT Hollenstede, Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 6/010/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Im StT Hollenstede liegt die Straße Neuenstadt, in die von Osten die Straße am Baggersee/Holler See einmündet. Auf der östlichen Seite der Straße Neuenstadt verläuft das Gewässer Buchweizengraben, das hier gleichzeitig die Funktion eines Straßenseitengrabens hat. Der Buchweizengraben ist ein Gewässer 2. Ordnung und Verbandsgewässer der Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbände 94/95 „Große Aa und Ems I“, Lingen. Im Einmündungsbereich der o. g. Straße fließt das Gewässer verrohrt.

 

Die Verrohrung besteht aus Beton-Kanalrohren mit der Nennweite DN 800. Zu- und ablaufseitig wurden normalschäftige Rohre verbaut; Böschungsstücke sind nicht vorhanden. Der Kanal besteht aus 9 Falzrohren mit einer Baulänge von jeweils 1,0 m, insgesamt also 9,0 m Gesamtlänge.

 

Im Rahmen der Flurbereinigung Hollenstede wurde die Stadt Fürstenau auf die teilweise starken Schäden dieser Verrohrung hingewiesen. Daraufhin hat ein Ortstermin mit dem Ingenieurbüro Westerhaus, Bramsche, stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass an der Südseite das letzte Kanalsegment abgesackt ist, so dass sich in der Sohle ein Versatz ausgebildet hat. An der Nordseite weist das letzte Rohrsegment Längsrisse am linksseitigen Kämpfer und im Scheitel auf. Die mangelhafte Passung zum nachfolgenden Rohrsegment lässt weiterhin auch auf einen Riss am rechtsseitigen Kämpfer schließen.

 

Da das Gewässer in südliche Richtung fließt, stellt der Sohlversatz auf der Südseite noch kein Abflusshindernis dar. Jedoch kann davon ausgegangen werden, dass das Rohr in Zukunft noch weiter absackt und dadurch die hydraulische Leistungsfähigkeit des Durchlasses reduziert wird.

 

Die Längsrisse an der Nordseite stellen zzt. noch kein Abflusshindernis dar. Jedoch muss damit gerechnet werden, dass das Rohr jederzeit zusammenbrechen kann. In diesem Fall kann sich unter Umständen durch Sandeintrag das Rohr zusetzen und der Abfluss vollständig zum Erliegen kommen. Da dieses Rohrsegment im Bankettbereich der Fahrbahn liegt, unterliegt es einer erheblichen Belastung, wenn schwere Fahrzeuge wie z. B. LKW oder landwirtschaftliche Fahrzeuge den Bankettbereich befahren.

 

Vom Ingenieurbüro Westerhaus wird empfohlen, die Verrohrung möglichst zeitnah durch ein neues Durchlassbauwerk zu ersetzen. Hydraulisch ist die bestehende Nennweite DN 800 ausreichend. An den Rohrenden sind entsprechende Böschungsstücke vorzusehen, die durch Steinpflaster eingefasst werden sollten. Da weiterhin die Fahrbahn in diesem Bereich Schäden aufweist, sollte diese im Zuge der Arbeiten mit saniert werden.

 

Für diese Maßnahmen einschließlich Honorar wurden Kosten in Höhe von rd. 20.000,-- € ermittelt.

 

Das Ingenieurbüro Westerhaus wurde zur Sitzung eingeladen und wird zu den Schäden und den erforderlichen Kosten Stellung nehmen.


(Kolosser)

 

(Ahrend)

Fachdienst III

 

In Vertretung

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der abgängige Durchlass an der Straße Neuenstadt/Holler See ist durch ein neues Durchlassbauwerk zu ersetzen. Die Oberfläche der Straße ist wieder herzustellen.
  2. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,-- € sind im Haushalt 2015 bereitzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

In den doppischen Produkthaushalt 2015 der Stadt Fürstenau sind unter dem Produkt 541.10 Gemeindestraßen die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,-- € einzuplanen.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I