Der Ergebnishaushalt 2015 für das Produkt 551.00 Öffentliches Grün und
Landschaftsbau wird nachstehend erläutert.
Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt für die
Sach- und Dienstleistungen im Produkthaushalt 551.00 Öffentliches Grün und
Landschaftsbau stellen sich wie folgt dar:
Ansätze 2014 16.700,00
€
Ansätze 2015 12.700,00
€
Veränderungen Ansatz 2014/2015 -
4.000,00 €
Sachkonto 421201/Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Unter dem Produkt 551.00/Sachkonto 421201 wurden im Etat 2015 = 9.000,00
€ eingeplant.
Die Haushaltsmittel werden für laufende Unterhaltungsmaßnahmen im
Bürgerpark einschließlich der Teiche benötigt. Es müssen Baumpflegearbeiten
durchgeführt werden, die sich aus der jährlich durchgeführten Baumkontrolle des
Sachverständigen ergeben. Aus Sicherheitsgründen sind diese Maßnahmen unumgänglich
durchzuführen.
Bei der Überprüfung der Brücken im Bürgerpark wurde festgestellt, dass
im Jahr 2015 keine Brücke erneuert werden muss.
Der Schieber zum Regulieren des südlichen Schlossteiches ist defekt und
muss erneuert werden. Hierfür werden Kosten in Höhe von 2.000,00 € eingeplant.
Der Ansatz zum Vorjahr verringert sich somit von 13.000,00 € auf
9.000,00 €.
Sachkonto 422101/Unterhaltung des beweglichen Vermögens
Unter dem Produkt 551.00/Sachkonto 422101 wurden im Etat 2015 = 1.000,00
€ eingeplant. Die Haushaltsmittel werden u. a. für Instandsetzungsarbeiten an
den Bänken und Abfallbehältern im Bürgerpark benötigt. In den Wintermonaten
werden die Bänke und Abfallbehälter überarbeitet, um eine längere Nutzung zu
erzielen.
Sachkonto 427102/Energieverbrauch für Betriebszwecke
Unter dem Produkt 551.00/Sachkonto 427102
wurden im Etat 2015 = 2.700,00 € eingeplant. Die Haushaltsmittel werden für die
Stromkosten der Wasserfontänen im Schlossteich I und II benötigt. Die
Wasserfontänen werden in den Monaten April bis Oktober (je nach Wetterlage)
eingeschaltet und tragen zur Erhaltung des Fischbestandes sowie als
Attraktivität der gesamten Schlossanlage bei.
Die Wasserfontänen werden werktags von 11.00
Uhr bis 14.30 Uhr und von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie an den Wochenenden von
11.00 Uhr bis 14.30 Uhr und von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr eingeschaltet.
Die hierfür entstandenen Stromkosten werden
zunächst von der Samtgemeinde Fürstenau gezahlt und nach Abschaltung der
Wasserfontänen von der Stadt Fürstenau an die Samtgemeinde Fürstenau auf das
Sachkonto 424104, 111.40, 101.02.01 erstattet. Der Ansatz ist zum Vorjahr
unverändert.
(Roelfes) |
(Kolosser) |
(Ahrend) |
Fachbereich 6 |
Fachdienst III |
Stadtdirektor In Vertretung |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf des doppischen Produkthaushalt 2015 der Stadt Fürstenau zum Produkt 551.00 Öffentliches Grün und Landschaftsbau wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ansätze sind im Entwurf des doppischen Produkthaushalt 2015 der Stadt Fürstenau unter dem Produkt 551.00 Öffentliches Grün und Landschaftsbau enthalten.
(Ahrend)
Fachdienst I