Betreff
Berufung des nebenamtlichen Stadtdirektors der Stadt Fürstenau
Vorlage
FG 10/008/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Rat der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 08.11.2011 (St/StR/04/2011, Pkt. Ö 19, S. 14) zu Ziffer 1. einstimmig beschlossen, dass für die Dauer der Wahlperiode (01.11.2011 – 31.10.2016) der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister

 

a) die repräsentative Vertretung der Stadt Fürstenau

b) der Vorsitz im Rat und Verwaltungsausschuss

c) die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der

    Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit dem Stadtdirektor

d) die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihre Pflichtenbelehrung

 

obliegen.

 

Weiter wurde zu Ziffer 2. einstimmig beschlossen, Samtgemeindebürgermeister Peter Selter für die Zeit vom 01.11.2011 – 31.10.2014 als nebenamtlichen Stadtdirektor der Stadt Fürstenau in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

In der Wahl am 25.05.2014 ist Herr Benno Trütken mit Wirkung ab 01.11.2014 zum Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Fürstenau gewählt worden. Herr Trütken ist bereit, die Aufgaben des nebenamtlichen Stadtdirektors der Stadt Fürstenau für die restliche Dauer der Wahlperiode 2011 – 2016 wahrzunehmen.

 

 

 

 

 

 


(Heyer)    

(Ahrend)    

(Selter)

Fachbereich 1

Fachdienst I

Stadtdirektor

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der künftige Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Fürstenau, Herr Benno Trütken, wird für die restliche Dauer der laufenden Wahlperiode (bis 31.10.2016) als nebenamtlicher Stadtdirektor der Stadt Fürstenau in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der Stadt Fürstenau über die Entschädigung der Ratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder und der Ehrenbeamten vom 21.11.1988 in der zurzeit gültigen Fassung erhält der Stadtdirektor für seine nebenamtliche Tätigkeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 50 % der dem Bürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan für 2014 zur Verfügung.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I