Betreff
Vereidigung des Samtgemeindebürgermeisters
Vorlage
FG 10/007/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der neugewählte Bürgermeister der Samtgemeinde Fürstenau, Herr Benno Trütken, wird sein Amt am 01.11.2014 antreten. Als Beamter hat der Hauptverwaltungsbeamte gemäß § 38 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) einen Diensteid zu leisten. Für niedersächsische Beamtinnen und Beamte ergibt sich der Inhalt des Diensteides aus § 47 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG),  der wie folgt lautet:

 

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

Gemäß § 81 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungesetzes (NKomVG) erfolgt die Vereidigung in der nächsten folgenden Sitzung der Vertretung nach der Begründung des Beamtenverhältnisses des Hauptverwaltungsbeamten durch eine ehrenamtliche Stellvertreterin oder einen ehrenamtlichen Stellvertreter.


(Heyer)    

(Ahrend)    

(Selter)

Fachbereich 1

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I