Betreff
Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Vorlage
FB 2/031/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Gem. § 44 Abs. 1 i. V. m. § 38 des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes (NKWG) geht der freiwerdende Sitz auf die nächste
Ersatzperson, Herrn Fritz Wolting, über.
Nach § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird das neue Ratsmitglied vom Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet.
(Bojer) |
(Wagener) |
(Ahrend) |
Fachbereich 2 |
Fachdienst II |
Allgemeine Vertreterin des Samtgemeindebürgermeisters |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Ahrend)
Fachdienst I