Betreff
Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Vorlage
FB 2/031/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Samtgemeinderatsmitglied Benno Trütken wird mit Beschluss vom 06.11.2014 seine Mitgliedschaft als Abgeordneter im Rat der Samtgemeinde Fürstenau verlieren. 

 

Gem. § 44 Abs. 1 i. V. m. § 38 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) geht der freiwerdende Sitz auf die nächste Ersatzperson, Herrn Fritz Wolting, über.

 

Nach § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird das neue Ratsmitglied vom Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet.

 


(Bojer)

(Wagener)

(Ahrend)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Allgemeine Vertreterin des Samtgemeindebürgermeisters

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I