Betreff
Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Benno Trütken
Vorlage
FB 2/029/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Ratsherr Benno Trütken ist bei der Wahl am 25. Mai 2014 zum Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Fürstenau gewählt worden. Er wird dieses Amt am 01.11.2014 antreten.

 

Gem. § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 NKomVG ist das Mandat eines Abgeordneten der Vertretung einer Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde unvereinbar mit der Verbeamtung mit Dienstbezügen im Dienst der Samtgemeinde.

 

Folglich hat der Rat nach § 52 Abs. 2 i. V. m. § 52 Ab. 1 S. 1 Nr. 8 NKomVG zu Beginn der Sitzung den Sitzverlust festzustellen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 

 


(Bojer)

(Wagener)

(Ahrend)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Allgemeine Vertreterin des Samtgemeindebürgermeisters

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Fürstenau stellt gem. § 52 Abs. 2 i. V. m. § 52 Ab. 1 S. 1 Nr. 8 NKomVG den Sitzverlust von Herrn Benno Trütken fest.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I