Der Ratsherr Benno Trütken ist bei der Wahl am 25. Mai 2014 zum Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Fürstenau gewählt worden. Er wird dieses Amt am 01.11.2014 antreten.
Gem. § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG ist das Mandat eines Abgeordneten der Vertretung einer Kommune unvereinbar mit der Verbeamtung mit Dienstbezügen im Dienst der Kommune.
Folglich hat der Rat nach § 52 Abs. 2 i. V. m. § 52 Ab. 1 S. 1 Nr. 8 NKomVG zu Beginn der Sitzung den Sitzverlust festzustellen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(Bojer) |
(Wagener) |
(Ahrend) |
Fachbereich 2 |
Fachdienst II |
Allgemeine Vertreterin des Samtgemeindebürgermeisters |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau stellt den Sitzverlust von Herrn Benno Trütken gem. § 52 Abs. 2 i. V. m. § 52 Ab. 1 S. 1 Nr. 8 NKomVG fest.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Ahrend)
Fachdienst I