Betreff
Beteiligung am Förderprojekt Zukunftsfonds Ortskerentwicklung
Vorlage
FB 4/003/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Im Förderzeitraum 2012/2013 hat der Landkreis Osnabrück das neuentwickelte Förderprogramm „Zukunftsfonds Ortskernentwicklung“ aufgelegt, um gezielt den negativen Entwicklungen in den Ortskernen entgegen zu wirken. Zusammen mit der Werbegemeinschaft hat sich die Stadt an diesem Projekt mit der Zielsetzung der Sanierung und Aufwertung des Stadtmobiliars, Überprüfung des Verkehrskonzeptes und Besetzung oder Gestaltung von Leerständen beteiligt.

 

Obschon die Anzahl der Leerstände durch innenstadtkonforme Nachnutzungen deutlich zurückgegangen ist, gibt es nach wie vor einige Immobilien, die das Gesamtbild nachhaltig prägen. Diese Immobilien zu gestalten ist daher ein Schwerpunkt im Rahmen der Bemühungen zur Stärkung der Innenstadt.

 

Der Landkreis Osnabrück hat nunmehr eine zweite Förderrunde 2014/2015 aufgelegt. Die Bewerbungsfrist hierfür lief bis zum 29.08.2014. Die Stadt Fürstenau, die Werbegemeinschaft Fürstenau e. V. und der Stadtmarketingverein Fürstenau e. V. haben unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel fristgerecht die Berücksichtigung als Folgeprojekt auch in dieser Förderrunde beantragt, da es trotz der grundsätzlich positiven Entwicklung erheblichen Handlungsbedarf gibt. Ein Hauptproblemfeld ist die Bahnhofstraße zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Große Straße, die durch zwei dominante Leerstände geprägt wird. Gerade dieser Bereich stellt jedoch eine Haupteinfallstraße in die Innenstadt dar. Das bedeutet, dass ein Großteil der Besucher auf dem Weg in die Innenstadt zuallererst mit Leerständen und einem verödeten Eindruck konfrontiert wird, obwohl sie ein frischer und attraktiver Geschäftsbesatz in der Großen Straße erwartet. Der eigentlich positive Gesamteindruck wird also durch den mäßigen ersten Eindruck nachhaltig getrübt. Dieser Eindruck wird durch ungepflegte Gehwege und Grundstückszugänge verstärkt.

 

Um die Innenstadt als Einkaufszentrum aufzuwerten, soll daher der Weg in die Innenstadt attraktiver und die Innenstadt präsenter werden. Bereits an den Einfallstraßen muss das Interesse des Besuchers durch einen attraktiven Geschäftsbesatz oder zumindest eine Aufmerksamkeit erweckende Leerstandsgestaltung geweckt werden. Hervorragendes Beispiel für eine gelungene Leerstandsgestaltung ist der ehemalige Schlecker-Markt in der Großen Straße. Die vollflächige Beklebung mit dem Fürstenauer Schloss zieht die Aufmerksamkeit des Passanten auf sich. Dadurch wird auch die Botschaft, dass es sich um verfügbare Gewerbefläche handelt, deutlich intensiver wahrgenommen. Dieser Effekt muss auf die Leerstände in der Bahnhofstraße adaptiert werden. Der ehemalige Schlecker-Markt wird ab September durch einen Fürstenauer Heim-Textiler genutzt, so dass die Beklebung aus der Großen Straße verschwindet und keine „Abnutzungserscheinungen“ durch zu häufigen Gebrauch dieses Instruments entstehen.

Auch der bereits im Rahmen von QIN entwickelte Gedanke, an der B 214 als Hauptverkehrsachse Fürstenaus auf die Fürstenauer Innenstadt aufmerksam zu machen, soll erneut aufgegriffen werden.

 

Eine hohe Aufenthaltsqualität zeichnet sich durch eine zum Verweilen anregende Gestaltung öffentlicher Plätze und hohe Sauberkeit aus. Dazu müssen die Grundstückseigentümer ein Interesse entwickeln, den Bereich vor Ihren Grundstücken sauber zu halten oder zumindest dazu bewegt werden ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen.

 

Konkret enthält der Förderantrag daher folgende Einzelmaßnahmen:

 

1)    Gestaltung der Leerstände an der Bahnhofstraße: Diese Objekte prägen die Zufahrtsituation zur Innenstadt und hinterlassen nachhaltigen Eindruck auf den Besucher. Damit es sich dabei um einen positiven Eindruck handelt, sind die Schaufenster und Fassaden kreativ, ggfls. mit prägnanten, ortsbezogenen Aussagen zu gestalten.

 

2)    Gestaltung des Platzes vor dem Grundstück Bahnhofstr. 9:  Aufgrund seiner Lage hat dieser öffentliche Platz das Potenzial, Tor zur Innenstadt oder Aushängeschild einer Innenstadt mit besonderer Aufenthaltsqualität zu sein. Es darf sich dabei jedoch keine Konkurrenzsituation zu den Aufenthaltsmöglichkeiten in der Großen Straße ergeben. Während die Ruhebereiche in der Großen Straße im Wesentlichen familienorientiert sind, könnte die Hauptbenutzergruppe diese Platzes insbesondere aufgrund der nahegelegenen beiden seniorengerechten Wohnanlagen aus einem älteren Publikum bestehen, dass andere Ansprüche an die Aufenthaltsqualität hat. Eine Ausstattung mit Mehrgenerationenspielgeräten oder eine Ausweitung der Kunstspur vom Schlosspark in diesen Bereich wäre denkbar.

 

3)    Schlossgeist: In entsprechender Kostümierung übernimmt der „gute Geist“ in sporadischen, publikumswirksamen Auftritten die Pflege einiger verwahrloster Bereiche, um Mieter und Eigentümer auf die Notwendigkeit und Verpflichtung der Pflege der Grundstücke und Gehwege hinzuweisen.

 

4)    Innenstadtbeschilderung: An den direkten Einmündungen von den überörtlichen Straßen zur Innenstadt sollen einprägsame Hinweisschilder auf die Innenstadt hinweisen, wobei sie auf den konkreten Einkaufsstandort hinweisen und nicht der abstrakten Imageförderung dienen soll. Der Einkaufsstandort bleibt damit präsent.

 

Über die eingegangenen Förderanträge entscheidet eine Jury aus Vertretern der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, des Handelsverbandes Osnabrück-Emsland, des Landkreises Osnabrück  sowie weiterer Experten aus Praxis und Politik in einer Sitzung am 16.10.2014.

 

Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen wurden mit 13.000 € geschätzt, wobei 30 % (3.900 €) durch die Kommune, 30 % durch Private bei einer Förderquote von 40 % (5.200 €) aufzubringen sind. Es ist möglich, das Projekt über die Haushaltsjahre 2015 und 2016 zu strecken.


 

 

(Wagener)

 

(Selter)

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Fürstenau beteiligt sich zusammen mit der Werbegemeinschaft Fürstenau e. V. und dem Stadtmarketingverein Fürstenau e. V. an dem Förderprogramm Zukunftsfonds Ortskernentwicklung 2014/2015.

 

Im Falle einer Förderzusage sind in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 jeweils 1.950 € zur Verfügung zu stellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Zur Umsetzung der Maßnahmen müssten in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 jeweils 1.950 € zur Verfügung gestellt werden.

 

Vor dem Hintergrund der Entschuldungshilfe und dem Haushaltssicherungskonzept der Stadt Fürstenau ist jedoch zu prüfen, ob diese Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Eine Prognose, wie sich der Haushalt 2015 darstellt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden.

 

Nach Aussagen der Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück ist im Investitionsplan weiterhin eine Priorisierung der Investitionen vorzunehmen.

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I