Im Förderzeitraum 2012/2013 hat der Landkreis Osnabrück das
neuentwickelte Förderprogramm „Zukunftsfonds Ortskernentwicklung“ aufgelegt, um
gezielt den negativen Entwicklungen in den Ortskernen entgegen zu wirken.
Zusammen mit der Werbegemeinschaft hat sich die Stadt an diesem Projekt mit der
Zielsetzung der Sanierung und Aufwertung des Stadtmobiliars, Überprüfung des
Verkehrskonzeptes und Besetzung oder Gestaltung von Leerständen beteiligt.
Obschon die Anzahl der Leerstände durch innenstadtkonforme Nachnutzungen
deutlich zurückgegangen ist, gibt es nach wie vor einige Immobilien, die das
Gesamtbild nachhaltig prägen. Diese Immobilien zu gestalten ist daher ein
Schwerpunkt im Rahmen der Bemühungen zur Stärkung der Innenstadt.
Der Landkreis Osnabrück hat nunmehr eine zweite
Förderrunde 2014/2015 aufgelegt. Die Bewerbungsfrist hierfür lief bis zum
29.08.2014. Die Stadt Fürstenau, die Werbegemeinschaft Fürstenau e. V. und der
Stadtmarketingverein Fürstenau e. V. haben unter dem Vorbehalt der
Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel fristgerecht die
Berücksichtigung als Folgeprojekt auch in dieser Förderrunde beantragt, da es
trotz der grundsätzlich positiven Entwicklung erheblichen Handlungsbedarf gibt.
Ein Hauptproblemfeld ist die Bahnhofstraße zwischen Konrad-Adenauer-Straße und
Große Straße, die durch zwei dominante Leerstände geprägt wird. Gerade dieser Bereich
stellt jedoch eine Haupteinfallstraße in die Innenstadt dar. Das bedeutet, dass
ein Großteil der Besucher auf dem Weg in die Innenstadt zuallererst mit
Leerständen und einem verödeten Eindruck konfrontiert wird, obwohl sie ein
frischer und attraktiver Geschäftsbesatz in der Großen Straße erwartet. Der
eigentlich positive Gesamteindruck wird also durch den mäßigen ersten Eindruck
nachhaltig getrübt. Dieser Eindruck wird durch ungepflegte Gehwege und
Grundstückszugänge verstärkt.
Um die Innenstadt als Einkaufszentrum aufzuwerten,
soll daher der Weg in die Innenstadt attraktiver und die Innenstadt präsenter
werden. Bereits an den Einfallstraßen muss das Interesse des Besuchers durch
einen attraktiven Geschäftsbesatz oder zumindest eine Aufmerksamkeit erweckende
Leerstandsgestaltung geweckt werden. Hervorragendes Beispiel für eine gelungene
Leerstandsgestaltung ist der ehemalige Schlecker-Markt in der Großen Straße.
Die vollflächige Beklebung mit dem Fürstenauer Schloss zieht die Aufmerksamkeit
des Passanten auf sich. Dadurch wird auch die Botschaft, dass es sich um
verfügbare Gewerbefläche handelt, deutlich intensiver wahrgenommen. Dieser
Effekt muss auf die Leerstände in der Bahnhofstraße adaptiert werden. Der
ehemalige Schlecker-Markt wird ab September durch einen Fürstenauer
Heim-Textiler genutzt, so dass die Beklebung aus der Großen Straße verschwindet
und keine „Abnutzungserscheinungen“ durch zu häufigen Gebrauch dieses
Instruments entstehen.
Auch der bereits im Rahmen von QIN entwickelte
Gedanke, an der B 214 als Hauptverkehrsachse Fürstenaus auf die Fürstenauer
Innenstadt aufmerksam zu machen, soll erneut aufgegriffen werden.
Eine hohe Aufenthaltsqualität zeichnet sich durch
eine zum Verweilen anregende Gestaltung öffentlicher Plätze und hohe Sauberkeit
aus. Dazu müssen die Grundstückseigentümer ein Interesse entwickeln, den
Bereich vor Ihren Grundstücken sauber zu halten oder zumindest dazu bewegt
werden ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen.
Konkret enthält der Förderantrag daher folgende
Einzelmaßnahmen:
1)
Gestaltung
der Leerstände an der Bahnhofstraße: Diese Objekte prägen die Zufahrtsituation zur Innenstadt und
hinterlassen nachhaltigen Eindruck auf den Besucher. Damit es sich dabei um
einen positiven Eindruck handelt, sind die Schaufenster und Fassaden kreativ,
ggfls. mit prägnanten, ortsbezogenen Aussagen zu gestalten.
2)
Gestaltung
des Platzes vor dem Grundstück Bahnhofstr. 9: Aufgrund seiner Lage hat dieser
öffentliche Platz das Potenzial, Tor zur Innenstadt oder Aushängeschild einer
Innenstadt mit besonderer Aufenthaltsqualität zu sein. Es darf sich dabei
jedoch keine Konkurrenzsituation zu den Aufenthaltsmöglichkeiten in der Großen
Straße ergeben. Während die Ruhebereiche in der Großen Straße im Wesentlichen
familienorientiert sind, könnte die Hauptbenutzergruppe diese Platzes
insbesondere aufgrund der nahegelegenen beiden seniorengerechten Wohnanlagen
aus einem älteren Publikum bestehen, dass andere Ansprüche an die
Aufenthaltsqualität hat. Eine Ausstattung mit Mehrgenerationenspielgeräten oder
eine Ausweitung der Kunstspur vom Schlosspark in diesen Bereich wäre denkbar.
3)
Schlossgeist: In entsprechender Kostümierung übernimmt
der „gute Geist“ in sporadischen, publikumswirksamen Auftritten die Pflege
einiger verwahrloster Bereiche, um Mieter und Eigentümer auf die Notwendigkeit
und Verpflichtung der Pflege der Grundstücke und Gehwege hinzuweisen.
4)
Innenstadtbeschilderung: An den direkten Einmündungen von den
überörtlichen Straßen zur Innenstadt sollen einprägsame Hinweisschilder auf die
Innenstadt hinweisen, wobei sie auf den konkreten Einkaufsstandort hinweisen
und nicht der abstrakten Imageförderung dienen soll. Der Einkaufsstandort
bleibt damit präsent.
Über die eingegangenen Förderanträge entscheidet
eine Jury aus Vertretern der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, des
Handelsverbandes Osnabrück-Emsland, des Landkreises Osnabrück sowie weiterer Experten aus Praxis und
Politik in einer Sitzung am 16.10.2014.
Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen wurden mit 13.000
€ geschätzt, wobei 30 % (3.900 €) durch die Kommune, 30 % durch Private bei
einer Förderquote von 40 % (5.200 €) aufzubringen sind. Es ist möglich, das
Projekt über die Haushaltsjahre 2015 und 2016 zu strecken.
(Wagener) |
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(Selter) |
Fachdienst II |
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Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Fürstenau beteiligt sich zusammen mit der Werbegemeinschaft Fürstenau e. V. und dem Stadtmarketingverein Fürstenau e. V. an dem Förderprogramm Zukunftsfonds Ortskernentwicklung 2014/2015.
Im Falle einer Förderzusage sind in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 jeweils 1.950 € zur Verfügung zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Umsetzung der Maßnahmen müssten in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 jeweils 1.950 € zur Verfügung gestellt werden.
Vor dem Hintergrund der Entschuldungshilfe und dem Haushaltssicherungskonzept der Stadt Fürstenau ist jedoch zu prüfen, ob diese Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Eine Prognose, wie sich der Haushalt 2015 darstellt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden.
Nach Aussagen der Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück ist im Investitionsplan weiterhin eine Priorisierung der Investitionen vorzunehmen.
(Ahrend)
Fachdienst I