Für das Plangebiet der Siedlung Vechtel ist der entsprechende Aufstellungsbeschluss für eine Satzung nach § 34 BauGB im Rat der Gemeinde Bippen getroffen worden und das Büro IPW wurde damit beauftragt, das notwendigen Planungs- und Abstimmungsprocedere in die Wege zu leiten, um die Satzung in einem geordneten Bauleitplanverfahren, unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, umzusetzen.
Der entsprechende Planungsentwurf liegt der Vorlage bei und wird vom Büro IPW vorgestellt. Auf der Grundlage dieses Entwurfes soll dann die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Parallel dazu passt die Samtgemeinde Fürstenau den Flächennutzungsplan für diesen Teilbereich entsprechend an.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Planentwurf einer Satzung nach § 34 BauGB wird in der vorliegenden Form in die Beteiligung entsprechend des Geltungsbereichs gebracht.