Betreff
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 "Bippen Nordwest I"
Vorlage
BIP/067/2014
Art
Beschlussvorlage Bippen

Die Gemeinde Bippen verfügt nur noch über ganz wenige, frei verfügbare Grundstücke im Baugebiet „Holzberg“. Es ist abzusehen, dass die Verfügbarkeit von bebaubaren Grundstücken bis zum nächsten Jahr vergriffen sein wird, so dass gemeindliches Handeln erforderlich sein wird, um Familien die Möglichkeit zu geben, in Bippen zu bauen. Hierzu stehen Flächen im Plangebiet „Bippen Nordwest“ zur Verfügung.

 

Entsprechend der Gesamtplanung des Baugebiets „Bippen Nordwest“ wird für den in der Anlage skizzierten Geltungsbereich der Bebauungsplan Nr. 31 „Bippen Nordwest I“ aufgestellt, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu erhalten. Gleichzeitig ist im weiteren Planungsprocedere eine Abstimmung mit dem Wasserverband, den weiteren Trägern öffentlicher Belange, etc. erforderlich, um die Wohnbebauung auch entsprechend planungsrechtlich umsetzten zu können.


(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend des als Anlage beigefügten Geltungsbereichs wird der Bebauungsplan Nr. 31 „Bippen Nordwest I“ aufgestellt und das Planungsbüro IPW mit der Bauleitplanung beauftragt.