Betreff
45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 5/024/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 u. a. beschlossen, für die in der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2004 für den Landkreis Osnabrück – Teilbereich Energie 2013 dargestellten Gebiete, die für die Festlegung als Vorranggebiete für Windenergienutzung geeignet erscheinen, eine 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen mit dem Ziel, Windkonzentrationszonen mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB darzustellen.

 

Nach Vorlage des Vorentwurfes wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 09.12.2013 bis einschließlich 23.12.2013 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 27.11.2013 um Stellungnahme bis zum 23.12.2013 gebeten.

 

Später eingehende Anregungen und Bedenken wurden ebenfalls berücksichtigt. Das Ergebnis der Bürgerbefragung vom 25.05.2014 und die Unterschriftensammlung in der Samtgemeinde Fürstenau (795 Unterschriften), abgegeben am 22.05.2014, wurden in die Abwägung mit einbezogen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage in einer Übersicht mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag zwecks Beratung und Beschlussfassung beigefügt. Die Stellungnahmen nebst Abwägungsvorschlag werden in der Sitzung ausführlich dargestellt und erläutert.

 

 


(Kolosser)

   

(Selter)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Den dargelegten Beschlussvorschlägen im Rahmen der Abwägung wird zugestimmt.
  2. Auf der Grundlage des Abwägungsergebnisses ist der Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Begründung und  Umweltbericht aufzustellen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2014 der Samtgemeinde Fürstenau stehen unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung für die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes Haushaltsmittel in nicht ausreichendem Umfange zur Verfügung. Für das aktuelle Haushaltsjahr sind zusätzliche Mittel überplanmäßig bereit zustellen. Für das weitere Verfahren sind im Haushalt 2015 die erforderlichen Haushaltsmittel einzuplanen.

 

 

 

(Richter)

Fachbereich 3