Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2005 (SG/SGA/008/2005, Pkt. N 7.2, S. 8) beschlossen, für die im Ursprungs-Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche im Bereich des ehemaligen Grundstücks „Nowist“ eine 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen.
Nach Vorlage des Vor-Entwurfes durch das Planungsbüro Dehling & Twisselmann fand die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 03.04.2006 bis einschließlich 19.04.2006 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB findet bis 28.04.2006 statt.
Das vorläufige Ergebnis der Beteiligungsverfahren stellt sich wie folgt dar:
1. Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB:
1.1 Wasserverband
Bersenbrück vom 04.04.2006:
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise und Anregungen sind im Rahmen des konkreten Bebauungsplanverfahrens zu beachten.
1.2 DB
Services Immobilien GmbH, Bremen, vom 12.04.2006
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise sind zu beachten.
2. Stellungnahmen einzelner
Bürger liegen nicht vor.
3. Entwurfsbeschluss:
1. Auf der Grundlage der Ergebnisse zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB ist der Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Erläuterungsbericht, Umweltbericht und FFH-Verträglichkeitsprüfung aufzustellen.
2.
Auf der Grundlage des Entwurfes sind die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.
Sollten noch weitere
Stellungnahmen bis zum 28.04.2006 eingehen, werden diese in der o. a. Sitzung
zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
(Kolosser) |
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(Kamlage) |
Fachdienst III |
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Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Finanzielle Auswirkungen:
Für diese Änderung stehen Haushaltsmittel im Haushalt 2006 der Samtgemeinde Fürstenau unter Haushaltsstelle 6100.570000 zur Verfügung
(Weymann)
Fachdienst II