Betreff
39. Änderung des Flächennutzungplanes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 5/080/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2005 (SG/SGA/008/2005, Pkt. N 7.2, S. 8) beschlossen, für die im Ursprungs-Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche im Bereich des ehemaligen Grundstücks „Nowist“ eine 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen.

 

Nach Vorlage des Vor-Entwurfes durch das Planungsbüro Dehling & Twisselmann fand die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 03.04.2006 bis einschließlich 19.04.2006 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB findet bis 28.04.2006 statt.

 

Das vorläufige Ergebnis der Beteiligungsverfahren stellt sich wie folgt dar:

 

1. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB:

 

1.1  Wasserverband Bersenbrück vom 04.04.2006:

 

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise und Anregungen sind im Rahmen des konkreten Bebauungsplanverfahrens zu beachten.

 

 

1.2  DB Services Immobilien GmbH, Bremen, vom 12.04.2006

 

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise sind zu beachten.

 

 

2. Stellungnahmen einzelner Bürger liegen nicht vor.

 

 

3. Entwurfsbeschluss:

 

1.          Auf der Grundlage der Ergebnisse zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB ist der Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Erläuterungsbericht, Umweltbericht und FFH-Verträglichkeitsprüfung aufzustellen.

2.          Auf der Grundlage des Entwurfes sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.

 

 

 

Sollten noch weitere Stellungnahmen bis zum 28.04.2006 eingehen, werden diese in der o. a. Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


(Kolosser)

 

(Kamlage)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für diese Änderung stehen Haushaltsmittel im Haushalt 2006 der Samtgemeinde Fürstenau unter Haushaltsstelle 6100.570000 zur Verfügung

 

 

(Weymann)

Fachdienst II