Betreff
Rückbau von Spielplätzen in der Stadt Fürstenau
Vorlage
FG 70/013/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 11.02.2014 (St/FRPA/01/2014 v. 11.02.14, S. 4) wurde vorgeschlagen, die Kinderspielplätze zu überprüfen, und zwar hinsichtlich der Kosten, ob sie noch benötigt werden bzw. ob ein Rückbau sinnvoll ist.

 

Es bestehen im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile Schwagstorf, Hollenstede und Settrup 27 städtischen Spielplätze (außer Schulen und Freibad), die von der Stadt Fürstenau auch im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu unterhalten sind (siehe anliegende Übersicht). Die Spielplätze werden wöchentlich durch einen Mitarbeiter des Bauhofes kontrolliert. Die Kontrolle wird dokumentiert und Schäden werden zeitnah repariert. Für die Kontrolle der Spielplätze fallen jährlich durchschnittlich ca. 230 Arbeitsstunden an. Bei einem durchschnittlichen Stundensatz von 32,25 € ergeben sich jährlich Personalkosten in Höhe von ca. 7.417,50 €. Zusätzlich fallen Personalkosten für Reparaturen, Grünpflegearbeiten, Beseitigung von Verunreinigungen,  Baumpflegearbeiten usw. an. Durchschnittlich werden hierfür ca. 365 Arbeitsstunden benötigt. Es entstehen Personalkosten in Höhe von ca. 11.771,25 €. Für den Einsatz von Fahrzeugen entstehen Kosten von rd. 5.400,00 €.

 

Für die  laufende Unterhaltung der 27  städtischen Kinderspielplätze sind im Haushalt 8.000,00 € eingeplant. Von Mitte April bis Mitte Oktober werden die Mäh- und Freischneidearbeiten durch eine Fremdfirma (18 Pflegegänge) durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf jährlich ca. 4.815,00 € brutto. Der Restbetrag wird für unvorhersehbare und laufende Unterhaltungsmaßnahmen (Baumpflegearbeiten; Erneuerung Sand in den Spielplätzen, Nachpflanzungen usw.) benötigt.

 

Für die Unterhaltung der Geräte werden jährlich 4.000,00 € eingeplant. Hiervon werden Mängel an den Spielgeräten, die während der wöchentlichen Spielplatzkontrolle festgestellt werden, behoben. Außerdem werden abgängige Geräteteile, wie z.B. Schaukelsitze, Befestigungen usw. ausgetauscht. Je nach Erforderlichkeit werden hierfür Mittel in Anspruch genommen.

 

Für investive Ersatzbeschaffungen werden pauschal jährlich 10.000,00 € eingeplant. Die Mittel werden für Ersatzbeschaffung von Spielgeräte, die abgängig sind und nicht mehr den Sicherheitsvorschriften entsprechen, verwendet. Auch werden abgängige Holzzäune durch massive Zaunelemente ersetzt.

 

Der jährliche Unterhaltungsaufwand einschließlich Ersatzbeschaffung beträgt pro Spielplatz durchschnittlich ca. 1.700,00 €.

 

Die regelmäßige Kontrolle der Spielplätze ist per Dienstanweisung geregelt. Die Dokumentation ist insbesondere im Falle eines Unfalles unerlässlich.

 

Die Spielplätze werden alle mehr oder weniger von Kindern/Enkelkindern genutzt, es sind auch nicht mehrere Plätze in unmittelbarer Nachbarschaft vorhanden (siehe Übersicht).   

 

Sofern Spielplätze zurück gebaut werden sollen, könnten diese Flächen als Bauplätze verkauft werden, sofern die Erschließung ausreichend gesichert und der Bebauungsplan entsprechend geändert ist.

 

Die abgebauten Spielgeräte könnten auf die vorhandenen Spielplätze verteilt werden bzw. abgängige Geräte könnten ersetzt werden.  

 

Die Anlieger sollten in die Entscheidung mit einbezogen werden.

 

 

 

 


(Roelfes)

(Kolosser)

(Ahrend)

Fachbereich 6

Fachdienst III

Stadtdirektor

In Vertretung

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

- Keiner -


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch den Rückbau von städtischen Spielplätzen können Unterhaltungskosten eingespart werden.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I