Betreff
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 2/025/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Samtgemeinde Fürstenau zahlt Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen in der Freiwilligen Feuerwehr.

Die Grundlage zur Zahlung dieser Aufwandsentschädigung ergibt sich aus § 33 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes und der angeführten Satzung.

 

Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr nehmen zu bestimmten Führungslehrgängen (Truppführer, Gruppenführer, etc.) und Speziallehrgängen (Leiter einer Feuerwehr, Technische Hilfeleistung, etc.) Fahrten zu den Standorten der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Celle und Loy in Kauf. Diese Lehrgänge nehmen 3-10 Werktage in Anspruch. Die Reisekosten an sich werden durch das Land Niedersachsen getragen. Derzeit werden seitens der Samtgemeinde Fürstenau pro Werkwoche (5 Tage) 231 € Aufwandsentschädigung gezahlt. Dafür nimmt der Teilnehmer bei seinem Arbeitgeber entsprechende Urlaubstage oder Mehrstundenabbau in Anspruch. Rein rechtlich würde für die Arbeitnehmer, aber auch für Selbständige, Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen. Dies würde bedeuten, dass der private Arbeitgeber den Lohn einer Arbeitswoche zzgl. der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung von der Samtgemeinde Fürstenau erstattet bekäme.

Im Samtgemeindekommando besteht allerdings Konsens, dass diese rechtliche Möglichkeit von den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden nicht in Anspruch genommen werden soll, um mehreren Kameraden die Teilnahme an diesen Lehrgängen zu ermöglichen.

Um allerdings die Attraktivität der Teilnahme sicher zu stellen und die freiwillige Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und –kameraden wertzuschätzen und den verloren Freizeitausgleich zur eigentlichen Arbeit in einer finanziellen Weise zu ersetzen wird vorgeschlagen den Betrag der Aufwandsentschädigung pro Werkwoche auf 300 € anzuheben. Hierdurch ist zudem sichergestellt, dass auch junge Kameradinnen und Kameraden an den Führungslehrgängen teilnehmen.

 

Es war zudem Konsens im Samtgemeindekommando, dass durch diese Anhebung der Samtgemeindehaushalt nicht zusätzlich belastet werden soll und die eingeplanten Beträge für Fortbildungen beibehalten werden.

 

 

 


(Bojer)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau vom 14.03.2013 wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I