Bereits in der aktuellen Wahlperiode wurde
die Zahl der Ratsmitglieder verringert.
Nach derzeitiger Berechnung würde der Rat
der Samtgemeinde Fürstenau 32 Abgeordnete umfassen. Derzeit gehören dem Rat 26
Abgeordnete an. Es wird vorgeschlagen diese Vorgehensweise beizubehalten.
Die Satzung muss spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode wirksam
werden. Diese Frist dient dem Vertrauensschutz, eine erlassene Satzung kann
nach diesem Termin nicht mehr aufgehoben werden.
Der Beschluss bedarf der Mehrheit der Mitglieder des Rates.
Eine Verringerung des Rates kann auch zur
Konsolidierung des Haushaltes beitragen. Aufwandsentschädigungen und sonstige
Nebenkosten werden eingespart. Zusätzlich verringern sich die Sachkosten, z.B.
Anzahl der Kopien, geringerer Zeitaufwand, niedrigere Portokosten usw.
Eine Verringerung des Rates hat keine
Auswirkungen auf die Anzahl der Beigeordneten des Samtgemeindeausschusses. Nach
§ 74 Abs. 1 NKomVG beträgt die Zahl der Beigeordneten bei 26 bis 36 Abgeordneten
6. Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat bisher jeweils den Beschluss gefasst,
die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode um 2 zu erhöhen.
Dieser Beschluss könnte auch weiterhin gefasst werden.
Wenn allerdings lediglich die gesetzliche
Anzahl an Beigeordneten dem
Samtgemeindeausschuss angehören würde,
könnten ebenfalls Aufwandentschädigungen
eingespart werden.
Ein Satzungsentwurf ist beigefügt.
(Bojer) |
(Wagener) |
(Selter) |
Fachbereich 2 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die
Verringerung der Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde
Fürstenau wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Folgende Kosten werden durch die Verringerung eingespart:
1. Monatliche Aufwandsentschädigung
12 x 54,00 € 648,00 €
2. Sitzungsgeld Samtgemeinderat
4 Sitzungen x 18,00 € 72,00 €
3. Sitzungsgeld Ausschuss
7 Sitzungen x 18,00 € 126,00 €
Gesamt 846,00 €
Bei Verringerung um vier Ratsfrauen und Ratsherren ergibt sich somit eine Einsparung von ca. 3.384,00 € pro Jahr.
Nachrichtlich werden die zusätzlichen Einsparungen aufgeführt, die erzielt werden können, wenn die gesetzliche Anzahl an Beigeordneten dem Samtgemeindeausschuss angehört und keine Aufstockung vorgenommen wird.
1. Sitzungsgeld Samtgemeindeausschuss
11 Sitzungen x 18,00 € 198,00 €
Gesamt 198,00 €
Bei einem Verzicht auf die Erhöhung der gesetzlichen Zahl an Beigeordneten würden sich somit Einsparungen in Höhe von ca. 396,00 € pro Jahr ergeben.
(Ahrend)
Fachdienst I