Betreff
Satzung über die Verringerung der Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren - Wahlperiode 2016-2021
Vorlage
FB 2/024/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz bietet die Möglichkeit durch Satzung die Zahl der Abgeordneten um 2, 4 oder 6 zu verringern.

 

Bereits in der aktuellen Wahlperiode wurde die Zahl der Ratsmitglieder verringert.

 

Nach derzeitiger Berechnung würde der Rat der Samtgemeinde Fürstenau 32 Abgeordnete umfassen. Derzeit gehören dem Rat 26 Abgeordnete an. Es wird vorgeschlagen diese Vorgehensweise beizubehalten.

 

Die Satzung muss spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode wirksam werden. Diese Frist dient dem Vertrauensschutz, eine erlassene Satzung kann nach diesem Termin nicht mehr aufgehoben werden.

 

Der Beschluss bedarf der Mehrheit der Mitglieder des Rates.

 

Eine Verringerung des Rates kann auch zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen. Aufwandsentschädigungen und sonstige Nebenkosten werden eingespart. Zusätzlich verringern sich die Sachkosten, z.B. Anzahl der Kopien, geringerer Zeitaufwand, niedrigere Portokosten usw.

 

Eine Verringerung des Rates hat keine Auswirkungen auf die Anzahl der Beigeordneten des Samtgemeindeausschusses. Nach § 74 Abs. 1 NKomVG beträgt die Zahl der Beigeordneten bei 26 bis 36 Abgeordneten 6. Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat bisher jeweils den Beschluss gefasst, die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode um 2 zu erhöhen. Dieser Beschluss könnte auch weiterhin gefasst werden.

 

Wenn allerdings lediglich die gesetzliche Anzahl an Beigeordneten dem

Samtgemeindeausschuss angehören würde, könnten ebenfalls Aufwandentschädigungen

eingespart werden.

 

Ein Satzungsentwurf ist beigefügt.

 


(Bojer)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde Fürstenau wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Folgende Kosten werden durch die Verringerung eingespart:

1.    Monatliche Aufwandsentschädigung       

12 x 54,00 €                                                          648,00 €

2.    Sitzungsgeld Samtgemeinderat

4 Sitzungen x 18,00 €                                           72,00 €

3.    Sitzungsgeld Ausschuss

7 Sitzungen x 18,00 €                                           126,00 €

 

Gesamt                                                                 846,00 €

 

 

Bei Verringerung um vier Ratsfrauen und Ratsherren ergibt sich somit eine Einsparung von ca. 3.384,00 € pro Jahr.

 

Nachrichtlich werden die zusätzlichen Einsparungen aufgeführt, die erzielt werden können, wenn die gesetzliche Anzahl an Beigeordneten dem Samtgemeindeausschuss angehört und keine Aufstockung vorgenommen wird.

 

1.    Sitzungsgeld Samtgemeindeausschuss

11 Sitzungen x 18,00 €                                         198,00 €

 

Gesamt                                                                 198,00 €

 

Bei einem Verzicht auf die Erhöhung der gesetzlichen Zahl an Beigeordneten würden sich somit Einsparungen in Höhe von ca. 396,00 € pro Jahr ergeben.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I