Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz bietet die Möglichkeit
durch Satzung die Zahl der Abgeordneten um 2, 4 oder 6 zu verringern.
Bereits in der aktuellen Wahlperiode wurde die Zahl der Ratsmitglieder
verringert.
Nach derzeitiger Berechnung würde der Rat der Stadt Fürstenau 25
Abgeordnete umfassen. Derzeit gehören dem Rat 21 Abgeordnete an. Es wird
vorgeschlagen diese Vorgehensweise beizubehalten.
Die Satzung muss spätestens 18
Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode wirksam werden. Diese Frist
dient dem Vertrauensschutz, eine erlassene Satzung kann nach diesem Termin
nicht mehr aufgehoben werden.
Der Beschluss bedarf der Mehrheit
der Mitglieder des Rates.
Eine Verringerung des Rates kann auch zur Konsolidierung des Haushaltes
beitragen. Aufwandsentschädigungen und sonstige Nebenkosten werden eingespart.
Zusätzlich verringern sich die Sachkosten, z.B. Anzahl der Kopien, geringerer
Zeitaufwand, niedrigere Portokosten usw.
Eine Verringerung des Rates hat keine Auswirkungen auf die Anzahl
der Beigeordneten des Verwaltungsausschusses. Nach § 74 Abs. 1 NKomVG beträgt
die Zahl der Beigeordneten bei 14 bis 24 Abgeordneten 4. Der Rat der Stadt
Fürstenau hat bisher jeweils den Beschluss gefasst, die Zahl der Beigeordneten
für die Dauer der Wahlperiode um 2 zu erhöhen. Dieser Beschluss könnte auch
weiterhin gefasst werden.
Wenn
allerdings lediglich die gesetzliche Anzahl an Beigeordneten dem
Verwaltungsausschuss
angehören würde,
könnten ebenfalls Aufwandentschädigungen eingespart werden.
Ein Satzungsentwurf ist beigefügt.
(Bojer) |
(Ahrend) |
(Selter) |
Fachbereich 2 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die
Satzung über die Verringerung der Zahl der zu wählenden
Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Stadt Fürstenau wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Folgende Kosten werden durch die Verringerung eingespart:
1. Monatliche Aufwandsentschädigung
12 x 35,00 € 420,00 €
2. Sitzungsgeld Stadtrat
4 Sitzungen x 16,00 € 64,00 €
3. Sitzungsgeld Ausschuss
6 Sitzungen x 16,00 € 96,00 €
Gesamt 580,00 €
Bei Verringerung um vier Ratsfrauen und Ratsherren ergibt sich somit eine Einsparung von ca. 2.320,00 € pro Jahr.
Nachrichtlich werden die zusätzlichen Einsparungen aufgeführt, die erzielt werden können, wenn die gesetzliche Anzahl an Beigeordneten dem Verwaltungsausschuss angehört und keine Aufstockung vorgenommen wird.
1. Monatliche Aufwandsentschädigung Beigeordneter
12 x 45,00 € 540,00 €
2. Sitzungsgeld VA
11 Sitzungen x 16,00 € 176,00 €
Gesamt 716,00
€
Bei einem Verzicht auf die Erhöhung der gesetzlichen Zahl an Beigeordneten würden sich somit zusätzliche Einsparungen in Höhe von ca. 1.432,00 € pro Jahr ergeben.
(Ahrend)
Fachdienst I