Betreff
1. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Bippen vom 17.12.2001
Vorlage
BIP/060/2014
Art
Beschlussvorlage Bippen
Der in der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Bippen vom 17.12.2001 (Anlage 1) festgeschriebene Stückzahlmaßstab entspricht nicht mehr dem geltenden Recht, da Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten nach ihren monatlichen Einspielergebnissen zu besteuern sind. Dies wird in der 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung (Anlage 2) entsprechend berücksichtigt. Außerdem wurden die Beträge in § 9 –Pauschsteuer nach festen Sätzen- angehoben und entsprechen nunmehr den Beträgen der Stadt Fürstenau.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Bippen vom 17.12.2001.