Betreff
Abwasserbeseitigung für das Reithallengrundstück Gut Hengholt in Berge
Vorlage
FG 60/018/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Reitsportanlage Berge wird zurzeit baulich erweitert. U. a. wird eine neue Toilettenanlage errichtet. Die bestehenden Abwasserbeseitigungsanlagen entsprechen nicht mehr den geltenden Vorschriften.

 

Vom Zucht- Reit- und Fahrverein Berge e. V. wurde mit Schreiben vom 10.04.2006 bei der Samtgemeinde Fürstenau die Genehmigung für den Bau und den Betrieb einer Abwasseranlage bestehend aus einer abflusslosen Sammelgrube beantragt, da der Betrieb einer Kleinkläranlage nach den gültigen DIN-Normen wegen der extrem unterschiedlichen Abwasserzulaufmengen nicht möglich ist. Der Schmutzwasseranfall wird vom Reitverein auf jährlich rund 40 cbm geschätzt, wovon rd. die Hälfte während der sportlichen Veranstaltungen an 5 bis 6 Tagen im Jahr anfallen. Die übrige Abwassermenge fällt über das restliche Jahr verteilt an.

 

Laut Stellungnahme des Herrn Hick vom Landkreis Osnabrück ist der Betrieb von abflusslosen Sammelgruben grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Lediglich in Ausnahmefällen kann der Betrieb einer solchen Grube zugelassen werden. Nach Einschätzung von Herrn Hick ist bei dem Reithallengrundstück eine Ausnahmesituation gegeben, da der Betrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage aufgrund der oben geschilderten Abwasserverhältnisse u. U. nicht funktioniert.

 

Soweit die Samtgemeinde Fürstenau die Beseitigung des anfallenden Schmutzwassers sicherstellt, bestehen seitens des Landkreises keine Bedenken gegen die Errichtung der abflusslosen Sammelgrube. Eine weitere Genehmigung durch den Landkreis Osnabrück wäre nicht erforderlich.

 

Die Beseitigung von Abwasser aus abflusslosen Gruben und die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr und Beseitigung von diesem Abwasser ist in der Abwasserbeseitigungssatzung und der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Samtgemeinde Fürstenau abschließend geregelt.

 

Dem Antrag des Zucht- Reit und Fahrvereins Berge e.  V.  auf Bau und Betrieb einer abflusslosen Sammelgrube sollte aus Sicht der Verwaltung mit der Auflage zugestimmt werden, dass die Beseitigung des gesamten Abwassers durch die Samtgemeinde Fürstenau gegen Abwasserbeseitigungsgebühren zu erfolgen hat.  Die Notwendigkeit der jeweiligen Leerung ist der Samtgemeinde frühzeitig anzuzeigen.


(Söhnchen)

(Kolosser)

(Kamlage)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem Antrag des Zucht- Reit und Fahrvereins Berge e.  V.  auf Bau und Betrieb einer abflusslosen Sammelgrube auf dem Reithallengrundstück Gut Hengholt 3 in Berge wird mit der Auflage zugestimmt, dass die Beseitigung des gesamten Abwassers durch die Samtgemeinde Fürstenau gegen Abwasserbeseitigungsgebühren zu erfolgen hat.  Die Notwendigkeit der jeweiligen Leerung ist der Samtgemeinde frühzeitig anzuzeigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Abfuhr und Beseitigung des Abwassers werden Gebühren entsprechend der Gebührensatzung erhoben.

 

 

(Weymann)

Fachdienst II