Betreff
Zusammenlegung von Wahlbezirken
Vorlage
FB 2/022/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beschlossen, dass auch eine Überprüfung der Einteilung der Wahlbezirke erfolgen soll.

 

Hintergrund der Neueinteilung sind sowohl der genannte Beschluss als auch die Möglichkeit, die Einteilung der Wahlbezirke zukunftsgerecht auszurichten. Die Landeswahlleiterin schreibt vor, dass mindestens 50 Wählerinnen und Wähler am Wahltag in einem Wahllokal wählen sollen. Ansonsten wäre der Grundsatz der geheimen Wahl verletzt. In einigen Wahlbezirken nähert man sich dieser Grenze. Zudem ist davon auszugehen, dass sich aufgrund des demografischen Wandels die Zahl der Wählerinnen und Wähler reduziert. Ebenso wird es immer schwieriger die Wahlvorstände ausreichend zu besetzen. Ein weiterer Vorteil ist die Vergleichbarkeit unter den Wahllokalen mit einer annähernd gleichen Anzahl von Wahlberechtigten.

Ferner wird in der Verwaltung weniger Zeitaufwand für die Vorbereitung der Wahlen benötigt.


Selbstverständlich bedeutet die Zusammenlegung von Wahlbezirken auch, dass für die Bürgerinnen und Bürger teilweise längere Fahrtwege zu den Wahllokalen zu absolvieren sind. Allerdings ist dieses aus Sicht der Verwaltung durchaus vertretbar. Für alle Wählerinnen und Wähler, die den Weg zum Wahllokal nicht antreten können oder wollen, besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit der Briefwahl.

 

Die Neueinteilung der Wahlbezirke und die Zahl der Wahlberechtigten und Wähler auf Grundlage der Samtgemeindebürgermeisterwahl 2014 sind als Anlage beigefügt.

 

Zuständig für die Einteilung der Wahlbezirke ist die Samtgemeinde Fürstenau.

Die Mitgliedsgemeinden wurden gebeten die Neueinteilung vor Beschlussfassung im Samtgemeinderat ebenfalls politisch zu beraten.

Über die Entscheidungen aus den Gemeinderäten sowie des Stadtrates wird in der Sitzung vorgetragen.

 


(Bojer)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

Die Wahlbezirke der Samtgemeinde Fürstenau werden wie in der Anlage beschrieben neu eingeteilt. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Einsparungen auf Samtgemeindeebene belaufen sich auf ca. 3.000 € pro Wahl allein für die Reduzierung der Wahlvorstände. Hinzu kommen nicht messbare Einsparungen im Bereich der Verwaltung.

 

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I