Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Sportplatz Pottebruch", Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/022/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Im Zusammenhang mit der geplanten Betriebserweiterung der Fa. Meurer wurde der Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbegebiet Am Fürstenauer Mühlenbach“ aufgestellt. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit im vorgezogenen Beteiligungsverfahren.

 

Bestandteil des Bebauungsplanes ist auch eine Schalltechnische Beurteilung, aus der hervorgeht, das Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig sind, deren Geräusche die  Emissionskontingente 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts weder tags (06.00 h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 h bis 06.00 h) überschreiten.

 

Im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes, die Fläche, die als Parkplatzfläche genutzt werden soll, können diese Werte zum angrenzenden allgemeinen Wohngebiet nicht eingehalten werden, da die Frühschicht bereits um 05.00 h beginnt und die letzten Fahrzeuge den Parkplatz frühestens um 22.30 h verlassen.

 

Aus diesem Grunde sucht die Fa. Meurer eine Ersatzfläche im Nahbereich des Betriebsgrundstückes. Die in diesem Zusammenhang geführten Gespräche favorisieren die Ausweichsportplatzfläche an der Settruper Straße/Am Pottebruch einschließlich der südlich angrenzenden Grundstücksflächen. Eigentümer der Sportplatzfläche ist die Markgenossenschaft (Markal) Fürstenau, die diese Fläche an die Stadt Fürstenau verpachtet hat; die Fläche im Bereich des Lärmschutzwalles liegt im Eigentum der Stadt. Beide Flächen wurden an die Spielvereinigung verpachtet bzw. unterverpachtet. Die angrenzende Waldfläche liegt ebenfalls im Eigentum der Markal, die an die L72 angrenzende Ackerfläche liegt in Privatbesitz.

 

Eine weitere Überlegung der Fa. Meurer ist die teilweise Umlegung der Straße „Am Pottebruch“ entlang der westlichen Grenzen der obigen Flächen mit Aufmündung auf die L72, um zukünftig  eine zusammenhängende Betriebsfläche zu schaffen.

 

Es ist zu prüfen, ob die dargstellten Flächen geeignet sind, die geplanten Fahrzeug-Stellplätze von max. 510  auszuweisen. Außerdem ist die Umlegung der Straße „Am Pottebruch“ zunächst mit dem Nds. Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Osnabrück zu erörtern.

 

Der Spielvereinigung Fürstenau und der Markgenossenschaft Fürstenau wurden u. a. die dargestellten Überlegungen mitgeteilt. Die Spielvereinigung stimmt der Verlegung des Trainingsplatzes zu, wenn sichergestellt ist, dass ein Konzept für ein Sportzentrum vorgelegt und die Sportflächen  nicht weiter zerstückelt werden. Die Markal hat vorbehaltlich eines Beschlusses der Mitgliederversammlung ihre Bereitschaft zum Verkauf der Fläche an die Fa. Meurer erklärt.


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Sportplatz am Pottebruch“ einschließlich der angrenzenden Flächen ist hinsichtlich der Ausweisung einer Gewerbefläche, die als Parkfläche für max. 510 Fahrzeuge genutzt werden soll, zu untersuchen.
  2. Eine evtl. Umlegung der Straße „Am Pottebruch“ ist mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Osnabrück, zu erörtern.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, Alternativen für die vorhandene Sportplatzfläche aufzuzeigen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Konkrete Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Es sind entsprechende Angebote einzuholen.

 

Für die dargestellten Planungsabsichten stehen im doppischen Produkthaushalt der Stadt Fürstenau keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I