1. Gebührennachkalkulation 2012
Erlöse
Straßenreinigungsgebühren Fürstenau 30.095,62 €
Straßenreinigungsgebühren Berge 10.525,86 €
Straßenreinigungsgebühren Bippen 5.413,86 € = 46.035,34 €
Kosten
Auszahlungen für Personal 2.418,68 €
Kosten der Straßenreinigung 52.234,19 €
54.652,87 €
Allgemeinanteil (25 %) ./. 13.663,22 € = 40.989,65 €
Überdeckung 2012 5.045,69
€
2. Gebührennachkalkulation 2013
Erlöse
Straßenreinigungsgebühren Fürstenau 31.402,50 €
Straßenreinigungsgebühren Berge 10.818,47 €
Straßenreinigungsgebühren Bippen 5.493,05 € = 47.714,02 €
Kosten
Auszahlungen für Personal 4.970,01 €
Kosten der Straßenreinigung 58.328,69 €
63.298,70 €
Allgemeinanteil (25 %) ./. 15.824,68 € = 47.474,02 €
Überdeckung 2013 240,00
€
3. Vortrag für 2014
Überschussvortrag 2011 = 9.390,19 €
Überdeckung 2012 = 5.045,69 €
Überdeckung 2013 = 240,00 €
Überschussvortrag für 2014 = 14.675,88
€
4. Gebührenvorauskalkulation 2015
Zum 01.01.2015 erhöht sich die Kehrentschädigung pro Kehrkilometer um 40,00 € von 630,00 € auf 670,00 € zzgl. MWSt. (die letzte Anpassung erfolgte 2009). Dadurch entsteht bei der Gebührenkalkulation eine Unterdeckung von rd. 2.400,00 €, die jedoch mit dem vorhandenen Überschussvortrag ausgeglichen werden kann.
Aus Sicht der Verwaltung ist daher eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren, die zurzeit 0,72 € je m/Jahr betragen, für das Jahr 2015 nicht erforderlich.
(Richter) |
(Ahrend) |
(Trütken) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
1. Der vorgelegten Gebührennachkalkulation wird zugestimmt.
2. Die Straßenreinigungsgebühren sind in 2015 nicht zu verändern.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Unterdeckung 2015 in Höhe von 2.400,00 € kann durch Überschüsse aus Vorjahren abgedeckt werden.
(Ahrend)
Fachdienst I