Mit Schreiben vom 15.05.2014 beantragte der Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Fürstenau, Herr Uwe Brinkers, aus persönlichen Gründen die Entlassung zum 09.01.2015 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz i. V. m. § 31 Abs. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG). Die Entlassung ist nach § 31 Abs. 1 Satz 3 NBG für den beantragten Zeitpunkt zu verfügen.
(Bojer) |
(Wagener) |
(Selter) |
Fachbereich 2 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Herr Uwe Brinkers wird mit Wirkung vom 09.01.2015 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Fürstenau, entlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Ahrend)
Fachdienst I