Betreff
Aufstellungsbeschluss für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 "Windpark Haneberg"
Vorlage
BIP/045/2014
Art
Beschlussvorlage Bippen

Im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Osnabrück ist in Haneberg/Ohrte das Windvorranggebiet Nr. 09 ausgewiesen. Es ist somit privilegiertes Baugebiet für Windanlagen in der Gemeinde Bippen. Der Wasserverband Bersenbrück, Priggenhagener Str. 65, 49593 Bersenbrück, hat einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans gestellt. Neben der Ausweisung im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Osnabrück wird innerhalb der Samtgemeinde Fürstenau derzeit auch die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes bearbeitet. Auch dort ist diese Fläche entsprechend planerisch ausgewiesen.

 

Mit dem vorhabensbezogenen Bebauungsplan besteht die Absicht des Vorhabensträgers, gemeinsam mit der Gemeinde Bippen eine gestaltete und strukturierte Realisierung der Beplanung dieses Gebiets sicherzustellen.

 

Gleichzeitig ist es konkrete Absicht der Gemeinde Bippen, frühzeitig die Anwohnerinnen und Anwohner des Einzugsbereichs Haneberg/Ohrte in die Planungen einzubeziehen und die Bevölkerung über die Planungsabsichten zu informieren. Von daher ist möglichst kurzfristig auch eine Bürgerversammlung mit dem Vorhabensträger und den vom Vorhabensträger beauftragten Planungsbüros durchzuführen, um so die notwendige Transparenz vor Ort sicherzustellen.  


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Für den im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück ausgewiesenen Suchraum 09–2013 ist der vorhabensbezogene Bebauungsplan Nr. 30 „Windpark Haneberg“ aufzustellen.

Vorhabensträger ist der Wasserverband Bersenbrück, Priggenhagener Str. 65, 49593 Bersenbrück.