Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebaungsplan Nr. 19 "Sondergebiet IGS", 4. Änderung der Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/016/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2013 beschlossen, für den Bereich des Sondergebietes Reitanlage im Geltungsbereich des Bauungsplanes Nr.19 „Sondergebiet IGS“ u. a. eine weitere überbaubare Fläche für die Errichtung einer zusätzlichen Halle im Rahmen einer 4. Änderung auszuweisen.

 

Der Bebauungsplan wird im vereinfachen Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Für Bebauungspläne, die im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen. Es besteht kein generelles Kompensationserfordernis.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt nunmehr vor und wird in der Sitzung vorgestellt.

 

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 19 „Sondergebiet IGS“, 4. Änderung wird zugestimmt.
  2. Auf der Grundlage des Entwurfs sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Antragsteller trägt die Planungskosten.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I