Betreff
Ausweisung von Bauland im StT Hollenstede, Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/015/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Eheleute Silvia und Martin Röwer, Große Haar 7, Fürstenau-Hollenstede, beantragen für das Grundstück in der Gemarkung Hollenstede, Flur 13, Flst. 17/3, Größe 10.208 qm, die Ausweisung einer Wohnbau- bzw. Mischgebietsfläche. Es ist beabsichtigt, dort 1-3 Einfamilienhäuser oder einen Gewerbebetrieb zu errichten.

 

Die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes übernehmen die Anragsteller.

 

Aus ortsplanerischer Sicht eignet sich der betreffende Bereich eher nicht für die Ausweisung als Baufläche. Der wirksame Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Fürstenau zeigt, dass alle übrigen Bauflächen in Hollenstede einen lückenlosen Zusammenhang aufweisen. Ob ein „Überspringen“ der Grünfläche mit Sportanlagen in Richtung der freien Landschaft mit dem Ziel einer „inselartigen“ Bauflächenausweisung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung i. S. des § 1 des Baugesetzbuches entspräche, ist fraglich.

 

Auch aufgrund der Immissionsvorbelastung durch die Kreisstraße und die Sportanlagen ist dieser Bereich nicht für Wohnzwecke geeignet, zumal die im Bebauungsplangebiet Nr. 50 „WA Östlich der Dorfstraße“ vorhandenen Bauflächenreserven bei Weitem noch nicht ausgeschöpft sind. Für die gewerbliche Entwicklung sind im Stadtgebiet noch ausreichend Flächenreserven innerhalb der planungsrechtlich ausgewiesenen Gewerbegebiete vorhanden.

 

Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen.


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der Eheleute Silvia und Martin Röwer, Große Haar 7, 49584 Fürstenau-Hollenstede, vom 24.01.2014 bezüglich der Ausweisung von Bauland auf dem Grundstück der Gemarkung Hollenstede, Flur 13, Flst. 17/3, wird abgelehnt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

-       keine  -

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I