Betreff
Anträge der Anlieger der Orthauser Straße in Berge-Grafeld auf Anschluss ihrer Grundstücke an den zentralen Schmutzwasserkanal
Vorlage
FG 60/014/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Am 26.01.2006 beantragten sämtliche Anlieger der Orthauser Straße in Berge-Grafeld ihre zehn Grundstücke an die zentrale Schmutzwasserkanalisation anzuschließen. Vor neun der zehn Grundstücke verläuft innerhalb der Orthauser Straße eine stillgelegte Abwasserdruckrohrleitung. Lediglich das Grundstück Orthauser Str. 21 liegt 150 Meter von dieser Leitung entfernt und wird daher bei den folgenden Betrachtungen gesondert behandelt.

 

Für die Grundstücke an der Orthauser Straße ist laut Abwasserbeseitigungskonzept der Samtgemeinde Fürstenau insgesamt eine dezentrale Abwasserbeseitigung vorgesehen.

 

Die Nutzung der vorhandenen stillgelegten Druckrohrleitung ist aus technischer Sicht unproblematisch. Die voraussichtlichen Kosten für die Herstellung sämtlicher Kanalanschlüsse einschließlich der erforderlichen Pumpwerke betragen laut Kostenschätzung des Ing.-Büros Hunold rd. 80.500,00 €, wobei nicht jedes Grundstück eine eigene Pumpenanlage erhält, sondern Pumpwerke, soweit möglich, von zwei Grundstücken gemeinsam genutzt werden sollen. Sollte für das abseits liegende Grundstück Orthauser Str. 21 kein Anschluss hergestellt werden, würden sich die Kosten für die übrigen neun Anschlüsse auf 70.760,00 € reduzieren.

 

Diesen Beträgen steht die Einnahme von Schmutzwasserkanalbaubeiträgen in Höhe von 54.698,01 €, bzw. ohne das Grundstück Orthauser Str. 21 52.149,03 €, gegenüber. Bei den anzuschließenden Grundstücken handelt es sich teilweise um landwirtschaftliche Hofstellen. Sollten die Beitragspflichtigen von der Möglichkeit Gebrauch machen, Stundungsanträge nach § 6a Abs. 2 NKAG für die Beitragsanteile, die auf die landwirtschaftlichen Gebäudeteile entfallen, zu stellen und diese gewährt werden, wären lediglich Beitragseinnahmen von 20.940,68 € (ohne Orthauser Str. 21: 18.391,70 €) zu erwarten.

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die vorangegangenen Beratungen und auf die Ausführungen zur Beschlussvorlage zum Antrag Mergel verwiesen.

 

Die Herstellung der sechs erforderlichen Abwasserleitungen bis zu den Grundstücksgrenzen würde die Samtgemeinde für die neun Grundstücke entlang der bestehenden Druckrohrleitung laut Schätzung rund 9.850,00 € kosten. Für die Herstellung einer Leitung bis zur Grenze des Grundstücks Orthauser Str. 21 würden der Samtgemeinde zusätzlich Kosten von rd. 7.300,00 € entstehen.

 

Ab den Grundstücksgrenzen wären die Leitungen einschließlich der Pumpwerke von den Antragstellern herzustellen, sodass die Anschlussnehmer theoretisch die weiteren Kosten von rd. 63.350,00 € bei Anschluss sämtlicher Grundstücke, bzw. rd. 60.910,00 € bei Anschluss der neun südlichen Grundstücke, zu tragen hätten. Im Gegenzug würden die Aufwendungen mit den Beiträgen verrechnet, mit dem Ergebnis, dass keine Beitragszahlungen mehr zu leisten sind.

 

Es ist jedoch davon auszugehen, dass die den Antragstellern tatsächlich entstehenden Kosten für die Herstellung der Entwässerungseinrichtungen wesentlich unter den vorgenannten geschätzten Kosten bleiben werden, da ein Großteil der Arbeiten wie z. B. der Aushub der Rohrgräben in Eigenleistung oder im Wege der Nachbarschaftshilfe von den anliegenden Landwirten mit eigenen Geräten kostengünstig durchgeführt werden können.

 


(Söhnchen)

 

(Kolosser)

Fachbereich 5

 

Fachdienst III

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.         Den Anträgen der Damen und Herren Wilhelm Timpe-Peek, Georg Fleddermann, Franz Mehmann, Rudolf Mehmann, Monika Triphaus, Norbert Mehmann, Reinhard Schulte, Dieter Dresmann und Helmut Behner auf Anschluss der Grundstück Orthauser Str. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15 und 17 in Berge-Grafeld an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage wird unter der Voraussetzung stattgegeben, dass mit den Grundstückseigentümern Vereinbarungen getroffen werden, in der sie sich verpflichten, sämtliche Entwässerungseinrichtungen auf ihren Grundstücken selbst herzustellen und zu unterhalten. Im Gegenzug wird die Samtgemeinde Fürstenau die Hauptleitung innerhalb der Orthauser Straße zur Verfügung stellen, die erforderlichen Leitungen bis zu den Grundstücksgrenzen herstellen und sich verpflichten, die festzusetzenden Beiträge mit den Aufwendungen der Grundstückseigentümer zu verrechnen.

 

 

2.    Dem Antrag des Herrn Wilhelm Greskamp auf Anschluss seines Grundstücks Orthauser Str. 21 in Berge-Grafeld an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage wird aufgrund der voraussichtlichen hohen Herstellungskosten nicht entsprochen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Konto „Kleinere Kanalnetzerweiterungen“.

 

 

(Richter)

Fachdienst II