Betreff
III. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Fürstenau über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und den Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall vom 20.03.1997
Vorlage
FG 10/004/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Fürstenau am 27.02.2014 (R. Nr. 1/2014, Pkt.. Ö 11, S. 5) ist im Rahmen der Haushaltskonsolidierung u. a. beschlossen worden, eine 10%ige Kürzung und eine Glättung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder vorzunehmen.

 

Die nachstehende Aufstellung gibt einen Überblick über die derzeit gezahlten Entschädigungssätze und enthält jeweils den Vorschlag der Verwaltung über die Höhe der künftig zu zahlenden Beträge:

 

Bezeichnung                                                   mtl. Betrag/€               mtl. Betrag/€

                                                                        - derzeit -                     - neu –

 

Aufwandsentschädigung                                  60,00                         54,00

Sitzungsgeld                                                      20,00                         18,00

Zusätzliche Aufwandsentschädigung:

a) an die Vertreterinnen / Vertreter

    der Samtgemeindebürgermeisterin/

    des Samtgemeindebürgermeisters            150,00                         135,00

b) an Fraktionsvorsitzende                             180,00                         160,00

Sitzungsgeld für sonstige Mitglieder

in Ratsausschüssen                                          20,00                         18,00

Verdienstausfall je Stunde                                20,00                         18,00

 

Die Verwaltung hat in dem anliegend beigefügten Entwurf einer III. Änderungssatzung die vorstehend genannten Änderungen entsprechend berücksichtigt.

 

 

 

 


(Heyer)    

(Ahrend)    

(Selter)

Fachbereich 1

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte III. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Fürstenau über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und den Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall vom 20.03.1997 wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Kürzung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder um 10 % wird sich voraussichtlich eine jährliche Einsparung in Höhe von ca. 4.580,00 € ergeben.

 

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I