In der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Fürstenau am 27.02.2014 (R. Nr. 1/2014, Pkt.. Ö 11, S. 5) ist im Rahmen der Haushaltskonsolidierung u. a. beschlossen worden, eine 10%ige Kürzung und eine Glättung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder vorzunehmen.
Die nachstehende Aufstellung gibt einen Überblick über die derzeit gezahlten Entschädigungssätze und enthält jeweils den Vorschlag der Verwaltung über die Höhe der künftig zu zahlenden Beträge:
Bezeichnung mtl. Betrag/€ mtl. Betrag/€
- derzeit - - neu –
Aufwandsentschädigung 60,00 54,00
Sitzungsgeld 20,00 18,00
Zusätzliche Aufwandsentschädigung:
a) an die Vertreterinnen / Vertreter
der Samtgemeindebürgermeisterin/
des Samtgemeindebürgermeisters 150,00 135,00
b) an Fraktionsvorsitzende 180,00 160,00
Sitzungsgeld für sonstige Mitglieder
in Ratsausschüssen 20,00 18,00
Verdienstausfall je Stunde 20,00 18,00
Die Verwaltung hat in dem anliegend beigefügten Entwurf einer III. Änderungssatzung die vorstehend genannten Änderungen entsprechend berücksichtigt.
(Heyer) |
(Ahrend) |
(Selter) |
Fachbereich 1 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte III. Satzung zur
Änderung der Satzung der Samtgemeinde Fürstenau über die Gewährung von
Aufwandsentschädigungen und den Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall vom
20.03.1997 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Kürzung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder um 10 %
wird sich voraussichtlich eine jährliche Einsparung in Höhe von ca. 4.580,00 €
ergeben.
(Ahrend)
Fachdienst I