Betreff
V. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Fürstenau über die Entschädigung der Ratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder und der Ehrenbeamten vom 21.11.1988
Vorlage
FG 10/003/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Rates der Stadt Fürstenau am 25.02.2014 (R. Nr. 1/2014, Pkt. Ö 13, S. 8) ist im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2014 u.a. einstimmig beschlossen worden, eine 10%ige Kürzung und eine Glättung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder vorzunehmen.

 

Die nachstehende Aufstellung gibt einen Überblick über die derzeit gezahlten Entschädigungssätze und enthält jeweils den Vorschlag der Verwaltung über die Höhe der künftig zu zahlenden Beträge:

 

Bezeichnung                                                   mtl.  Betrag/€                                            mtl.  Betrag/€

                                                                        - derzeit -                                             - neu -

 

 

Aufwandsentschädigung                                40,50                                                   35,00

Sitzungsgeld                                                    18,00                                                  16,00

Zusätzliche Aufwandsentschädigung:

a) Bürgermeister                                             330,00                                                 300,00

b) 1. Vertreter                                                  150,00                                                 135,00

c) 2. Vertreter                                                  125,00                                                 110,00

d) Beigeordnete                                                50,00                                                   45,00

e) Fraktionsvorsitzende                                  150,00                                                 135,00

f) bei Gleichberechtigung der                         137,50 *)                                             135,00

   Bürgermeisterstellvertreter

 

*) Da die derzeit geltende Aufwandsentschädigungssatzung keine Regelung über die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung im Fall der Gleichberechtigung der Stellvertreter des Bürgermeisters enthält, wurde zu Beginn der Wahlperiode 2011/16 vereinbart, dass für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten einer Änderungssatzung an die gleichberechtigten Vertreter des Bürgermeisters eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 137,50 Euro gezahlt wird.

 

Die Verwaltung hat in dem anliegend beigefügten Entwurf einer V. Änderungssatzung die vorstehend genannten Änderungen entsprechend berücksichtigt.

 

 

                                   

 

 

 


(Heyer)    

(Ahrend)    

(Selter)

Fachbereich 1

Fachdienst I

Stadtdirektor

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte V. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Fürstenau über die Entschädigung der Ratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder und der Ehrenbeamten vom 21.11.1988 wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Kürzung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder um 10 % wird sich voraussichtlich eine jährliche Einsparung in Höhe von ca. 3.900,00 € ergeben.

 

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I