In der Sitzung des Rates der Stadt Fürstenau am 25.02.2014 (R. Nr. 1/2014, Pkt. Ö 13, S. 8) ist im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2014 u.a. einstimmig beschlossen worden, eine 10%ige Kürzung und eine Glättung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder vorzunehmen.
Die nachstehende Aufstellung gibt einen Überblick über die derzeit gezahlten Entschädigungssätze und enthält jeweils den Vorschlag der Verwaltung über die Höhe der künftig zu zahlenden Beträge:
Bezeichnung mtl. Betrag/€ mtl. Betrag/€
- derzeit - - neu -
Aufwandsentschädigung 40,50 35,00
Sitzungsgeld 18,00 16,00
Zusätzliche Aufwandsentschädigung:
a) Bürgermeister 330,00 300,00
b) 1. Vertreter 150,00 135,00
c) 2. Vertreter 125,00 110,00
d) Beigeordnete 50,00 45,00
e) Fraktionsvorsitzende 150,00 135,00
f) bei Gleichberechtigung der 137,50 *) 135,00
Bürgermeisterstellvertreter
*) Da die derzeit geltende Aufwandsentschädigungssatzung keine Regelung über die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung im Fall der Gleichberechtigung der Stellvertreter des Bürgermeisters enthält, wurde zu Beginn der Wahlperiode 2011/16 vereinbart, dass für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten einer Änderungssatzung an die gleichberechtigten Vertreter des Bürgermeisters eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 137,50 Euro gezahlt wird.
Die Verwaltung hat in dem anliegend beigefügten Entwurf einer V. Änderungssatzung die vorstehend genannten Änderungen entsprechend berücksichtigt.
(Heyer) |
(Ahrend) |
(Selter) |
Fachbereich 1 |
Fachdienst I |
Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte V. Satzung zur
Änderung der Satzung der Stadt Fürstenau über die Entschädigung der
Ratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder und der
Ehrenbeamten vom 21.11.1988 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Kürzung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder um 10 %
wird sich voraussichtlich eine jährliche Einsparung in Höhe von ca. 3.900,00 €
ergeben.
(Ahrend)
Fachdienst I