Betreff
Antrag der Eheleute Birgit und Gerhard Dennigmann auf Anschluss ihres Grundstücks Hekeser Str. 30 in Berge an den zentralen Schmutzwasserkanal
Vorlage
FG 60/012/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Am 24.02.2006 beantragten die Eheleute Birgit und Gerhard Dennigmann ihr Grundstück Hekeser Str. 30 in Berge an die zentrale Schmutzwasserkanalisation anzuschließen.

 

Für das Grundstück ist laut Abwasserbeseitigungskonzept der Samtgemeinde Fürstenau eine dezentrale Abwasserbeseitigung vorgesehen.

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Herstellung des Kanalanschlusses einschließlich des erforderlichen  Pumpwerks betragen laut Kostenschätzung des Ing.-Büros Hunold rd. 11.100,00 €. Diesem Betrag stehe die Einnahme eines Schmutzwasserkanalbaubeitrags von den Eheleuten Dennigmann in Höhe von rd. 900,00 € gegenüber.

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die vorangegangenen Beratungen und auf die Ausführungen zur Beschlussvorlage zum Antrag des Herrn Mergel verwiesen.

 

Die Herstellung einer Abwasserleitung bis zur Grenze des Grundstücks Hekeser Str. 30 würde die Samtgemeinde laut Schätzung rd. 5.400,00 € kosten. Ab der Grundstücksgrenze wäre die Leitung einschließlich des Pumpwerks vom Antragsteller herzustellen, sodass der Anschlussnehmer die weiteren Kosten in Höhe von rd. 5.700,00 € zu tragen hätte. Im Gegenzug würde eine Verrechnung seiner Aufwendungen mit dem Beitrag erfolgen, mit dem Ergebnis, dass keine Beitragszahlung mehr zu leisten ist.


(Söhnchen)

 

(Kolosser)

Fachbereich 5

 

Fachdienst III

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Eheleute Birgit und Gerhard Dennigmann auf Anschluss des Grundstücks Hekeser Str. 30 in Berge an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage wird aufgrund der voraussichtlichen hohen Herstellungskosten nicht entsprochen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung der Maßnahme könnte über das Konto „Kleine Kanalnetzerweiterungen“ erfolgen.

 

 

(Richter)

Fachdienst II