Betreff
Zuschuss für den Erwerb des Führerscheins der Klasse C in der Feuerwehr - Einführung einer Richtlinie
Vorlage
FB 2/009/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Derzeit befinden sich in vier Ortsfeuerwehren der Samtgemeinde Fürstenau Fahrzeuge, die nur mit einem Führerschein der Klasse C gefahren werden dürfen.


Die Kosten für den Erwerb des Führerscheins belaufen sich auf ca. 1.500 €. Bislang wurden aufgrund des Beschlusses des Samtgemeindeausschusses vom 22.03.2001 (SGA. Nr., 3/2001, S. 9) lediglich 30 % der Gesamtkosten übernommen.

Insbesondere bei den jungen Kameraden der Feuerwehr ist die Bereitschaft nicht mehr gegeben diese Restsumme für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Feuerwehr bereit zu stellen, da der Führerschein für sonstige Zwecke nur selten genutzt werden kann.

 

Die Samtgemeinde Fürstenau ist Träger der Feuerwehr im Sinne des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr. Zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz hat die Samtgemeinde Fürstenau eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Hierzu gehört auch die Sicherstellung, dass die Einsatzfahrzeuge durch entsprechend ausgebildete Fahrzeugführer besetzt werden können.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung eine neue Richtlinie erarbeitet, die in der Sitzung des Samtgemeindekommandos am 07.04.2014 einstimmig befürwortet wurde.

 

Die Richtlinie trifft im Wesentlichen folgende Regelungen:

 

·         Pro Jahr werden zwei Führerscheine mit einem Anteil von 90 % der Kosten, max. jedoch 1.250 Euro pro Führerschein bezuschusst.

·         Die Kosten für die ärztlichen Untersuchungen werden durch die Samtgemeinde Fürstenau übernommen.

·         Sollte das Mitglied der Feuerwehr innerhalb von sieben Jahren nach Gewährung des Zuschusses aus der Feuerwehr ausscheiden bzw. austreten, wird der Zuschuss anteilig zurückgefordert.

·         Sollten mehr Interessenten als verfügbare Plätze vorhanden sein, erstellt der Gemeindebrandmeister eine Prioritätenliste nach den örtlichen Verhältnissen.

·         In Ausnahmefällen kann ein zinsloses Darlehen für den selbst zu tragenden Kostenanteil gewährt werden, welches innerhalb von sechs Monaten zurückzuzahlen ist.

 

 

Zum Vergleich die Vorgehensweisen in den Nordkreiskommunen:

 

Bersenbrück: 5 Führerscheine mit max. 2.000 € pro Führerschein (10.000 €)

Neuenkirchen:  ca. 2-3 Führerscheine mit 1.000 € pro Führerschein (2.000-3.000 €)

Artland: Kein Zuschuss.


(Bojer)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

Die Richtlinie über die Zuschüsse zum Erwerb von Fahrerlaubnissen und zur Verlängerung von Fahrerlaubnissen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Fürstenau wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Grundsätzlich handelt es sich in diesem Fall um eine freiwillige Leistung, die allerdings mit der Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Bereich des Brandschutzes einhergeht. Es muss sichergestellt werden, dass ausreichend Fahrer für die Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung stehen.

 

Im Haushaltsjahr 2014 werden die zusätzlichen Kosten durch die Umschichtung innerhalb des Budgets bzw. durch die Einsparung von Haushaltsmitteln gedeckt.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I