Betreff
Änderung des Grenzverlaufs zwischen den Gemeinden Berge und Eggermühlen
Vorlage
FB 5/012/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In den Jahren 2007/2008 sind gemeinsame Anstrengungen mit dem damaligen GLL Osnabrück, den beteiligten Jagdgenossenschaften und der Gemeinde Eggermühlen zur Begradigung des Grenzverlaufes unternommen worden. Es konnte letztlich ein Kompromiss erzielt werden, der auch in den politischen Gremien der beteiligten Gemeinden und Samtgemeinden verabschiedet wurde. Die Samtgemeinde Fürstenau hat in der Samtgemeinderatssitzung FB 5/008/2008 vom 06.03.2008 die Änderung des Grenzverlaufes (Anlage 1) beschlossen.

 

Bereits zum damaligen Zeitpunkt war es von Bedeutung, dass die Grenze in der Örtlichkeit klar erkennbar sein muss und bezüglich der Straßen und Wege klare Zuständigkeiten gelten, also kein Grenzverlauf mittig einer Straße oder eines Weges.

 

Die beschlossene Grenzänderung hätte zu einer Verminderung der Gemeindefläche Berge von rd. 7.000 qm geführt. Die Grenzänderung ist zwar beschlossen, jedoch noch nicht umgesetzt worden, da dies mit Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens erfolgen sollte

 

Im Rahmen des Verfahrens hat sich jedoch herausgestellt, dass wegen der zwischenzeitlich vorgenommenen Flächenzuweisungen im Rahmen der Flurbereinigung und der Verlegung des „Hekeser Baches“ die Grenzänderung nicht wie geplant umgesetzt werden kann. Vereinzelt würde der Grenzverlauf mittig durch Flurstücke verlaufen.

 

Seitens des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Osnabrück und den beteiligten Jagdgenossenschaften ist der als Karte beigefügte Vorschlag (Anlage 2) zum Grenzverlauf erarbeitet worden.

 

Bezüglich der Straßen, Wege und Bäche sollten folgende Präzisierungen mit aufgenommen werden, die bereits Gegenstand der Beschlussfassung im Jahr 2008 waren.

 

a)    Der „Viertelstundendamm/Haffwiesenweg“ befindet sich nach der Änderung in voller Breite auf dem Gebiet der Gemeinde Eggermühlen.

b)    Der „Große Moordamm“ befindet sich bis zur Höhe des „Hekeser Baches“ in voller Breite auf dem Gebiet der Gemeinde Berge.

c)    Der „Hekeser Bach“ befindet sich, soweit er den Grenzverlauf darstellt, in voller Breite auf dem Gebiet der Gemeinde Berge.

 

Der Weg A liegt nunmehr vollständig im Gebiet der Gemeinde Eggermühlen.

 

Die Räte der Gemeinde Berge und Eggermühlen haben dieser Grenzänderung bereits zugestimmt. Da hierdurch auch die Samtgemeindegrenzen betroffen sind, ist eine entsprechende Beschlussfassung auch in den Gremien der Samtgemeinde erforderlich.


(Peters)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die Samtgemeinde Fürstenau stimmt dem vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, Regionaldirektion Onsabrück, in der Karte dargestellten geänderten Grenzverlauf zu.

 

  1. In Ergänzung des bereits am 06.03.2008 durch den Samtgemeinderat gefassten Beschlusses und zur Präzisierung des in der Karte dargestellten Verlaufs wird ferner der Beschluss bekräftigt, dass

 

a)         der „Viertelstundendamm/Haffwiesenweg“ sich nach der Änderung in voller Breite auf dem Gebiet der Gemeinde Eggermühlen befindet.

 

b)         der „Große Moordamm“ sich bis zum „Hekeser Bach“ in voller Breite auf dem Gebiet der Gemeinde Berge befindet und in deren Unterhaltungspflicht steht,

 

c)         der „Hekeser Bach“ sich, soweit er die Grenze darstellt, sich in voller Breite auf dem Gebiet der Gemeinde Berge befindet.


Finanzielle Auswirkungen:

 

-  keine  -

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I