Am 15.02.2006 beantragte Herr Friedrich von der Heyde sein Grundstück Sipe 1 in Berge an die zentrale Schmutzwasserkanalisation anzuschließen.
Für das Grundstück ist laut Abwasserbeseitigungskonzept der Samtgemeinde Fürstenau eine dezentrale Abwasserbeseitigung vorgesehen.
Die voraussichtlichen Kosten für die Herstellung des Kanalanschlusses einschließlich des erforderlichen Pumpwerks betragen laut Kostenschätzung des Ing.-Büros Hunold rd. 8.700,00 €. Diesem Betrag steht die Einnahme eines Schmutzwasserkanalbaubeitrags von Herrn von der Heyde in Höhe von rd. 3.000,00 € gegenüber.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die vorangegangenen Beratungen und auf die Ausführungen zur Beschlussvorlage zum Antrag des Herrn Mergel verwiesen.
Die Herstellung einer
Abwasserleitung bis zur Grenze des Grundstücks Sipe 1 würde die Samtgemeinde
laut Schätzung rd. 1.350,00 € kosten. Ab der Grundstücksgrenze wäre die Leitung
einschließlich des Pumpwerks vom Antragsteller herzustellen, sodass der
Anschlussnehmer die weiteren Kosten in Höhe von rd. 7.350,00 € zu tragen hätte.
Im Gegenzug würde eine Verrechnung seiner Aufwendungen mit dem Beitrag
erfolgen, mit dem Ergebnis, dass keine Beitragszahlung mehr zu leisten ist.
(Söhnchen) |
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(Kolosser) |
Fachbereich 5 |
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Fachdienst III |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag
des Herrn Friedrich von der Heyde auf Anschluss des Grundstücks Sipe 1 in Berge
an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage wird unter der Voraussetzung
stattgegeben, dass mit dem Grundstückseigentümer eine Vereinbarung geschlossen
wird, in der er sich verpflichtet, sämtliche Entwässerungseinrichtungen auf
seinem Grundstück selbst herzustellen und zu unterhalten. Im Gegenzug wird die Samtgemeinde
Fürstenau die Hauptleitung bis zur Grundstücksgrenze herstellen und sich
verpflichten, den festzusetzenden Beitrag mit den Aufwendungen des
Grundstückseigentümers zu verrechnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Konto „Kleinere Kanalnetzerweiterungen“.
(Richter)
Fachdienst II