Betreff
Antrag des Herrn Friedrich von der Heyde auf Anschluss seines Grundstücks Sipe 1 in Berge an den zentralen Schmutzwasserkanal
Vorlage
FG 60/011/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Am 15.02.2006 beantragte Herr Friedrich von der Heyde sein Grundstück Sipe 1 in Berge an die zentrale Schmutzwasserkanalisation anzuschließen.

 

Für das Grundstück ist laut Abwasserbeseitigungskonzept der Samtgemeinde Fürstenau eine dezentrale Abwasserbeseitigung vorgesehen.

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Herstellung des Kanalanschlusses einschließlich des erforderlichen Pumpwerks betragen laut Kostenschätzung des Ing.-Büros Hunold rd. 8.700,00 €. Diesem Betrag steht die Einnahme eines Schmutzwasserkanalbaubeitrags von Herrn von der Heyde in Höhe von rd. 3.000,00 € gegenüber.

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die vorangegangenen Beratungen und auf die Ausführungen zur Beschlussvorlage zum Antrag des Herrn Mergel verwiesen.

 

Die Herstellung einer Abwasserleitung bis zur Grenze des Grundstücks Sipe 1 würde die Samtgemeinde laut Schätzung rd. 1.350,00 € kosten. Ab der Grundstücksgrenze wäre die Leitung einschließlich des Pumpwerks vom Antragsteller herzustellen, sodass der Anschlussnehmer die weiteren Kosten in Höhe von rd. 7.350,00 € zu tragen hätte. Im Gegenzug würde eine Verrechnung seiner Aufwendungen mit dem Beitrag erfolgen, mit dem Ergebnis, dass keine Beitragszahlung mehr zu leisten ist.


(Söhnchen)

 

(Kolosser)

Fachbereich 5

 

Fachdienst III

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag des Herrn Friedrich von der Heyde auf Anschluss des Grundstücks Sipe 1 in Berge an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage wird unter der Voraussetzung stattgegeben, dass mit dem Grundstückseigentümer eine Vereinbarung geschlossen wird, in der er sich verpflichtet, sämtliche Entwässerungseinrichtungen auf seinem Grundstück selbst herzustellen und zu unterhalten. Im Gegenzug wird die Samtgemeinde Fürstenau die Hauptleitung bis zur Grundstücksgrenze herstellen und sich verpflichten, den festzusetzenden Beitrag mit den Aufwendungen des Grundstückseigentümers zu verrechnen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Konto „Kleinere Kanalnetzerweiterungen“.

 

 

(Richter)

Fachdienst II