Am 16.12.2005 beantragte Herr Uwe Hartmann sein Grundstück Neustadt 5 in Berge an die zentrale Schmutzwasserkanalisation anzuschließen. Sein Nachbar, Herr Theodor Gärke, beantragte am 30.12.2005 für sein Grundstück Neustadt 6 in Berge ebenfalls einen Schmutzwasserkanalanschluss herzustellen.
Für die Grundstücke ist laut Abwasserbeseitigungskonzept der Samtgemeinde Fürstenau eine dezentrale Abwasserbeseitigung vorgesehen.
Die voraussichtlichen Kosten für die Herstellung der Kanalanschlüsse einschließlich der erforderlichen Pumpwerke betragen laut Kostenschätzung des Ing.-Büros Hunold rd. 18.500,00 €. Diesem Betrag steht die Einnahme von Schmutzwasserkanalbaubeiträgen von Hartmann und Gärke in Höhe von insgesamt rd. 4.300,00 € gegenüber.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die vorangegangenen Beratungen und auf die Ausführungen zur Beschlussvorlage zum Antrag des Herrn Mergel verwiesen.
Die Herstellung einer Abwasserleitung bis zur Grenze des Grundstücks Neustadt 5 würde die Samtgemeinde laut Angebot der Firma Bungenstock rd. 2.000,00 € kosten. Ab dieser Grundstücksgrenze wären die Leitungen einschließlich der Pumpwerke für beide Grundstücke von den Antragstellern selbst herzustellen.
Die Anschlussnehmer hätten somit statt
des Beitrags für die Herstellung der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen
auf ihren Grundstücken laut Schätzung rund 16.500,00 € zu tragen. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass die den Antragstellern tatsächlich entstehenden Kosten für
die Herstellung der Entwässerungseinrichtungen wesentlich unter den vorgenannten
geschätzten Kosten bleiben werden, da die beiden Landwirte einen Großteil der
Arbeiten wie z. B. den Aushub der Rohrgräben in Eigenleistung mit eigenen
Geräten kostengünstig durchführen können.
(Söhnchen) |
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(Kolosser) |
Fachbereich 5 |
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Fachdienst III |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Den Anträgen
der Herren Uwe Hartmann und Theodor Gärke auf Anschluss der Grundstücke
Neustadt 5 und Neustadt 6 in Berge an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage
wird unter der Voraussetzung stattgegeben, dass mit den Grundstückseigentümern
eine Vereinbarung geschlossen wird, in der sie sich verpflichten, sämtliche
Entwässerungseinrichtungen auf ihren Grundstücken selbst herzustellen und zu
unterhalten. Im Gegenzug wird die Samtgemeinde Fürstenau die Hauptleitung bis
zur Grundstücksgrenze des Grundstücks Neustadt 5 herstellen und sich
verpflichten, die festzusetzenden Beiträge mit den Aufwendungen der
Grundstückseigentümer zu verrechnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Konto „Kleinere Kanalnetzerweiterungen“.
(Richter)
Fachdienst II