Betreff
Anträge der Herren Uwe Hartmann und Theodor Gärke auf Anschluss ihrer Grundstücke Neustadt 5 und Neustadt 6 in Berge an den zentralen Schmutzwasserkanal
Vorlage
FG 60/010/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Am 16.12.2005 beantragte Herr Uwe Hartmann sein Grundstück Neustadt 5 in Berge an die zentrale Schmutzwasserkanalisation anzuschließen. Sein Nachbar, Herr Theodor Gärke, beantragte am 30.12.2005 für sein Grundstück Neustadt 6 in Berge ebenfalls einen Schmutzwasserkanalanschluss herzustellen.

 

Für die Grundstücke ist laut Abwasserbeseitigungskonzept der Samtgemeinde Fürstenau eine dezentrale Abwasserbeseitigung vorgesehen.

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Herstellung der Kanalanschlüsse einschließlich der erforderlichen Pumpwerke betragen laut Kostenschätzung des Ing.-Büros Hunold rd. 18.500,00 €. Diesem Betrag steht die Einnahme von Schmutzwasserkanalbaubeiträgen von Hartmann und Gärke in Höhe von insgesamt rd. 4.300,00 € gegenüber.

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die vorangegangenen Beratungen und auf die Ausführungen zur Beschlussvorlage zum Antrag des Herrn Mergel verwiesen.

 

Die Herstellung einer Abwasserleitung bis zur Grenze des Grundstücks Neustadt 5 würde die Samtgemeinde laut Angebot der Firma Bungenstock rd. 2.000,00 € kosten. Ab dieser Grundstücksgrenze wären die Leitungen einschließlich der Pumpwerke für beide Grundstücke von den Antragstellern selbst herzustellen.

 

Die Anschlussnehmer hätten somit statt des Beitrags für die Herstellung der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen auf ihren Grundstücken laut Schätzung rund 16.500,00 € zu tragen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die den Antragstellern tatsächlich entstehenden Kosten für die Herstellung der Entwässerungseinrichtungen wesentlich unter den vorgenannten geschätzten Kosten bleiben werden, da die beiden Landwirte einen Großteil der Arbeiten wie z. B. den Aushub der Rohrgräben in Eigenleistung mit eigenen Geräten kostengünstig durchführen können.


(Söhnchen)

 

(Kolosser)

Fachbereich 5

 

Fachdienst III

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Den Anträgen der Herren Uwe Hartmann und Theodor Gärke auf Anschluss der Grundstücke Neustadt 5 und Neustadt 6 in Berge an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage wird unter der Voraussetzung stattgegeben, dass mit den Grundstückseigentümern eine Vereinbarung geschlossen wird, in der sie sich verpflichten, sämtliche Entwässerungseinrichtungen auf ihren Grundstücken selbst herzustellen und zu unterhalten. Im Gegenzug wird die Samtgemeinde Fürstenau die Hauptleitung bis zur Grundstücksgrenze des Grundstücks Neustadt 5 herstellen und sich verpflichten, die festzusetzenden Beiträge mit den Aufwendungen der Grundstückseigentümer zu verrechnen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Konto „Kleinere Kanalnetzerweiterungen“.

 

 

(Richter)

Fachdienst II